Zitat:
Zitat von gottfried
ich würde trotzdem erstmal einfach hinziehen und abwarten .... vileicht fragt auch gar niemand mehr wenn du ihn anmeldest, aber sonst werden die sicher keine schlechten karten haben für die willkür
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Da muss ich dir leider widersprechen: falls ein Hund (vor allem ein Liste 1-Hund) nicht beim OA gemeldet wird und dieses evtl. erst später per Zufall drauf kommt, hat der Hundehalter ein Problem, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Und im § 20 (Ordnungswidrigkeiten) steht:
"§ 20 legt Ordnungswidrigkeitentatbestände für Verstöße gegen alle wesentlichen Pflichten des LHundG NRW (Absatz 1 und 2) fest und bestimmt zur wirksamen Abschreckung einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro".
Ausserdem kann dem Hundehalter dann Unzuverlässigkeit unterstellt werden... was im Extremfall zum Einzug des Hundes führen könnte.
Normalerweise wird in NRW das LHG nicht sooo streng ausgelegt und derart drastisch geahndet, doch man sollte sich lieber nicht in eine angreifbare Position begeben.
Und was die Mini-Bulli / Bulli-Frage angeht, siehe § 3.2.3:
"Soweit die zuständige Ordnungsbehörde nach Nr. 3.2.2 zu einer Einstufung des Hundes als Kreuzung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 gelangt und dies von der Halterin oder dem Halter angezweifelt wird, überträgt § 3 Abs. 2 Satz 3 die Beweislast für das Nichtvorliegen einer solchen Kreuzung aus Gründen der Gefahrenvorsorge auf die Halterin oder den Halter. Damit wird verhindert, dass die Erlaubnispflicht und sonstige Halterpflichten durch Schutzbehauptungen umgangen werden."
Selbst wenn das OA also bei der etwas zu groß geratenen Mini-Bulli-Maus auch nur von einem Bullterrier-Mix (und keinem reinrassigen Vertreter) ausgeht, obliegt es dem Hundehalter, das Gegenteil zu beweisen.
Grüßlies, Grazi