Marti
1. Rufe bei Eurer Hundesteuerstelle an. Dort erhältst du alle Auskünfte über Eure Satzung.
Schließt die Satzung den Standard Bullterrier ein, solltest du klagen. Beachte: Du kannst nur gegen etwas klagen, was dich betrifft. Andernfalls wird eine Klage abgewiesen. Der Widerspruch / Klageweg ist also erst frei, wenn du bereits einen Bullterrier besitzt.
2. Innerartlich beschreibt Beziehungen im Ökosystem. Was ist innerartliche Verträglichkeit? Meinst du lediglich die Verträglichkeit an sich, ist sie von 3 Faktoren abhängig. Character, Umfeld, Beschäftigung.
3. Ein Bullterrier der dem Terrier-Typ entspricht, ist nicht unweigerlich hibbelig oder nervös
Es ist vielmehr eine Geschmackssache der "Bullterrieraner"
Zuchtvereine bieten ihren Züchtern die Möglichkeit sich auf ihren Seiten vorzustellen und zu werben. Du kannst dich gemütlich von Zuhause aus auf diesen Seiten umschauen und schon die erste Auswahl von Zuchtstätten treffen, die deiner Geschmacksrichtung entsprechen.
Die meisten Züchter verlangen nicht, dass du quer durch Deutschland für ein Gespräch reist. Sie werden sich und ihre Hunde ausgiebig über Emails etc. bei dir "persönlich" vorstellen. Welche Zuchtstätte letztlich übrig blieb, werden wir nach deinem Besuch bei deinem auserwählten Züchter erfahren