Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2005, 22:44
Reni
Gast
 
Beiträge: n/a
Böse Klage wegen Hunderauferei, was nun?

Nun haben wir wohl ein echtes Problem. Ich brauche mal Euren Rat.

Anfang Jamuar gab es Streß mit Tequila und einem kleinen Mischlingshund von einem Nachbarn. Mein Mann war mit Bonny und Tequila spazieren; beide Hunde waren nicht angeleint. Am Waldrand bemerkte er unseren Nachbarn mit seinem Hund,der wie wild bellte. Mein Mann rief "Bleib" und unsere Hunde blieben stehen,der Nachbar pfiff jedoch seinen Hund zu sich heran, worauf Bonny das als Aufforderung ansah und sofort zu dem Mann lief Na ja, jedenfalls der kleine Hund bellte weiter und rührte sich nicht von der Stelle, darauf hin knurrte Tequila ihn an, als der kleine dann weiter bellte, schnappte Tequila einfach zu und hielt den Dackel-Mischling im Maul fest Bevor mein Mann noch etwas tun konnte, schmiss sich der Nachbar auf Tequila, um ihm den Hund aus dem Maul zu reißen, dabei wurde der kleine Hund verletzt. Tequila stand regungslos da. Mein Mann bot sich sofort an beim TA anzurufen und zu schauen wer Bereitschaft hätte (es war Sonntag), als wir die Nummer erfahren hatten, war der Nachbar wohl schon zum TA gefahren. Mein Mann erkundigte sich am Abend nach dem Befinden des kleinen Hundes und erfuhr, dass drei Wunden genäht werden mussten. Wir wollte in Verbindung bleiben.

Am nächsten Tag fuhr der Nachbar zu seinem Hauptwohnsitz nach Berlin und bei uns stand die Kripo vor der Tür, mein Mann war wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Ihr könnt Euch vorstellen wie begeistert er darüber war, der Polizist nahm die Gegendarstellung meines Mannes auf und meinte, dass da nicht viel passieren könne, wahrscheinlich würde das Verfahren auch eingestellt werden.

Ich hatte inzwischen die Haftpflichtversicherung informiert, die dann auch 50 % der TA-Kosten trug mit der Begründung, dass beide Halter gleichermaßen Schuld wären, da beide Hunde nicht angeleint waren.

In der Anzeige hieß es u.A., dass mein Mann mit zwei Kampfhunden unterwegs war und dies ja gefährlich sei usw., der selbe Mann sagte vor einem Jahr aber auch, dass er es super fände, dass wir einen Hund aus dem Tierschutz zu uns genommen hätten. Na ja, soviel dazu.

Doch nun zum Punkt: Heute kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dort wurde mitgeteilt, dass es Anhaltspunkte für eine Klageerhebung gebe, man aber davon absehen würde, wenn mein Mann einmalig 75,00 € zahlen würde. Mein Mann will nun Widerspruch einlegen, weil er auf keinen Fall diesen Betrag zahlen will und er sich nicht für schuldig hält. Was meint Ihr dazu?
Mit Zitat antworten