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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2005, 22:44
Reni
Gast
 
Beiträge: n/a
Böse Klage wegen Hunderauferei, was nun?

Nun haben wir wohl ein echtes Problem. Ich brauche mal Euren Rat.

Anfang Jamuar gab es Streß mit Tequila und einem kleinen Mischlingshund von einem Nachbarn. Mein Mann war mit Bonny und Tequila spazieren; beide Hunde waren nicht angeleint. Am Waldrand bemerkte er unseren Nachbarn mit seinem Hund,der wie wild bellte. Mein Mann rief "Bleib" und unsere Hunde blieben stehen,der Nachbar pfiff jedoch seinen Hund zu sich heran, worauf Bonny das als Aufforderung ansah und sofort zu dem Mann lief Na ja, jedenfalls der kleine Hund bellte weiter und rührte sich nicht von der Stelle, darauf hin knurrte Tequila ihn an, als der kleine dann weiter bellte, schnappte Tequila einfach zu und hielt den Dackel-Mischling im Maul fest Bevor mein Mann noch etwas tun konnte, schmiss sich der Nachbar auf Tequila, um ihm den Hund aus dem Maul zu reißen, dabei wurde der kleine Hund verletzt. Tequila stand regungslos da. Mein Mann bot sich sofort an beim TA anzurufen und zu schauen wer Bereitschaft hätte (es war Sonntag), als wir die Nummer erfahren hatten, war der Nachbar wohl schon zum TA gefahren. Mein Mann erkundigte sich am Abend nach dem Befinden des kleinen Hundes und erfuhr, dass drei Wunden genäht werden mussten. Wir wollte in Verbindung bleiben.

Am nächsten Tag fuhr der Nachbar zu seinem Hauptwohnsitz nach Berlin und bei uns stand die Kripo vor der Tür, mein Mann war wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Ihr könnt Euch vorstellen wie begeistert er darüber war, der Polizist nahm die Gegendarstellung meines Mannes auf und meinte, dass da nicht viel passieren könne, wahrscheinlich würde das Verfahren auch eingestellt werden.

Ich hatte inzwischen die Haftpflichtversicherung informiert, die dann auch 50 % der TA-Kosten trug mit der Begründung, dass beide Halter gleichermaßen Schuld wären, da beide Hunde nicht angeleint waren.

In der Anzeige hieß es u.A., dass mein Mann mit zwei Kampfhunden unterwegs war und dies ja gefährlich sei usw., der selbe Mann sagte vor einem Jahr aber auch, dass er es super fände, dass wir einen Hund aus dem Tierschutz zu uns genommen hätten. Na ja, soviel dazu.

Doch nun zum Punkt: Heute kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dort wurde mitgeteilt, dass es Anhaltspunkte für eine Klageerhebung gebe, man aber davon absehen würde, wenn mein Mann einmalig 75,00 € zahlen würde. Mein Mann will nun Widerspruch einlegen, weil er auf keinen Fall diesen Betrag zahlen will und er sich nicht für schuldig hält. Was meint Ihr dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2005, 23:27
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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geht sofort zum RA.achtet darauf,dass die widerspruchsfrist nicht abläuft.

warum gab es eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung?wurde der andere hundebesitzer verletzt?
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 00:22
BordeauxdogFan
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wahrscheinlich werde ich wieder von dem einen oder anderen unhöflichen Mitglied angegriffen, aber das ist wohl leider die Tendenz in diesem Forum in letzter Zeit. Trotzdem möchte ich mich hierzu kurz äußern.

@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 06:16
DogoGina
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von BordeauxdogFan
@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.
da schliess ich mich mal an
auch wenns sehr ärgerlich ist
aber zahlt ihr nicht und es kommt zu einer Verhandlung würde ich sagen kann
es passieren das Ihr für eure Wuffis Auflagen bekommt ! wie Leinenpflicht
oder auch Maulkorbzwang !
denn man weis ja nich was der Richter für ein Typ ist
haben so einen änlichen Fall schon hier selber erlebt
und die Frau ist 65 der Rotti den sie hat iss 8 Jahre, der Gute darf nur noch im eigenen Grundstück ohne Leine und Maulkorb laufen obwohl er so ein guter iss
_
_
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  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:30
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Frankreich
Beiträge: 299
Images: 1
Standard

Würde die € 75,00 auch berappen. Denn: es sind exotische Hunde. Hättet Ihr Schäferhunde würde ich sagen, klagt. Aber mit diesen Hunden ist man immer auf der angesch.. Seite.
Da ist leider die Realität in Deutschland.

Würde aber den Nachbarshund im Auge behalten. Denn wenn dieser Hund ständig andere ankläfft, zeigt das, dass er seinen Hund nicht im Griff hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:44
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
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Wie schon erwähnt, fahrlässige Körperverletzung würde bedeuten das der andere Hundehalter verletzt wurde, die Verletzung des Hundes erfüllt den Tabestand nicht.

Ansonsten meine ich auch, schluck die Pille und zahl, letztlich zum Wohle der Hunde. Wer weiß, wie es sonst ausgeht.

Die 50% der Versicherung sind prinzipiell okay, uns wurden in einem ähnlichen Fall 70% erstattet, mit der Aussage, dass der Größenunterschied der Hunde einen höheren Betrag rechtfertigt. Allerdings kennen wir den Versicherungsmenschen sehr gut...
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:49
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Niederrhein, nicht op de schäle Sick
Beiträge: 4.703
Standard

WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
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  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:57
ASTA
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ich sehe das wie WieWaldi!
Einmal gezahlt=Schuldeingeständnis und Hunde, die auffällig geworden sind.
Wehe, wann dann nochmals auch nur eine Kleinigkeit dazukommt.
Ab zum Anwalt!
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  #9 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:57
Carolina
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Reni,
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen.
Bin grade nicht zu Hause, aber ich habe eine Adresse von einem guten Anwalt bei dir im Norden, bekommst heute Mittag die Tel.-Nr.
LG Caro
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  #10 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:03
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Zitat:
Zitat von Wie Waldi
WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht. Sicherlich kann anwaltlicher Rat nicht schaden, aber eine Verschlimmbesserung ist immer möglich und das weiß kein Anwalt im Vorfeld. Bei uns ist die Polizei mit dem Ordnungsamt nicht identisch, wenn klaglos gezahlt wird, wird da sicher keine Meldung gemacht.
__________________
Es grüßt
Stefan

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