Ja, ja, unser gutes Grundgesetz. Als jemand, der das einige Semester genossen hat, wundert mich das Urteil nicht. Die körperliche Integrität der Tiere ist vom GG nicht in gleicher Weise geschützt, wie die freie Ausübung der jeweiligen Religion. Mit ein bisserl Phantasie kann man sich ausmalen, wie diese Rechtsauffassung weiter interpretiert werden kann. Sind denn die sogenannten Ehrenmorde unserer Mitbewohner nicht auch nur Ausdruck ihrer Religionausübung? Wenigstens ist die körperliche Unversehrtheit der Menschen ebenfalls vom Grundgesetz geschützt. Aber da der gemeine Jurist gerne von Interessenabwägungen spricht, läßt sich sicher trefflich darüber streiten, welches Grundrecht denn höher wiegt.
Habe fertig.