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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 22:23
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.013
Standard Pfui Deutschlands Richter .....

.... das Schächten ist erlaubt!


Nachricht Quelle N-TV, Donnerstag, 23. November 2006

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Tierschützer empört Schächten genehmigt

Trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz ist das Schlachten nach islamischem Ritual jetzt laut höchstrichterlicher Entscheidung erlaubt. Unter Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag in einem Grundsatzurteil das so genannte Schächten von Tieren zu. Die Richter knüpften eine Erlaubnis an strenge Auflagen. Bei Tierschützern löste das Urteil dennoch Enttäuschung und Empörung aus.

Damit setzte sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe aus dem hessischen Aßlar nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durch. Es handelte sich um das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland 2002 den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hatte.

"Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch den obersten richterlichen Segen hat", sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. "Das Grundgesetz ist mit Füßen getreten worden", erklärte Mechthild Oertel vom Vorstand der Organisation "ProVieh". Sie warf dem Gericht mangelnde Zivilcourage vor, weil es sich auf die Religionsfreiheit berief. "Die heutige Entscheidung ist ein großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz", sagte die Geschäftsführerin der Stiftung "Vier Pfoten", Marlene Wartenberg. Der Bundesverband Menschen für Tiere forderte als Konsequenz Nachbesserungen im Tierschutzgesetz. Eine Bundesratsinitiative aus Hessen solle unterstützt werden, hieß es.

Vertreter der Organisationen forderten ein Verbot des Schächtens und beriefen sich dabei auf das Tierschutzgesetz (§ 4a). Dieses schreibt vor, dass warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung sieht das Gesetz vor, wenn zwingende religiöse Gründe ein betäubungsloses Schächten erforderlich machen. Darauf berief sich Altinküpe: Seine Kundschaft esse nur geschächtetes Fleisch, argumentierte er.

Der sunnitische Moslem (39) lebt seit mehr als 24 Jahren in Deutschland und übt seinen Beruf seit 18 Jahren aus. Er hatte bereits im Januar 2002 vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Mit Verweis auf Religionsfreiheit hatten die Karlsruher Richter das Schächten generell für rechtmäßig erklärt. Laut ihrem Urteil sind für eine Genehmigung die Regeln derjenigen islamischen Religionsgemeinschaft Ausschlag gebend, deren Angehörige der Metzger mit seinem Fleisch versorgt.

Diesem Urteil schlossen sich die Leipziger Richter nun an. Die zwischenzeitlich erfolgte Verfassungsänderung stehe dem nicht entgegen, argumentierten sie. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz schließe eine Ausnahmegenehmigung für einen moslemischen Metzger zum betäubungslosen Schlachten von Rindern und Schafen nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kley. Wie die Karlsruher Kollegen knüpften sie die Genehmigung aber beispielsweise an die Auflagen, dass das Schächten nur von einer sachkundigen Person ausgeführt werden darf und vom Veterinäramt überwacht werden muss.

Altinküpe zeigte sich erfreut über das Urteil. Bis 1995 hatte er eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung. Sie wurde nach einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall nicht mehr erteilt. In Folge dessen kam es zu dem Rechtsstreit zwischen Altinküpe und dem Lahn-Dill-Kreis. So lange dieser andauerte, hatte der Metzger nur eine vorübergehende Genehmigung zum Schächten. "Wir gehen davon aus, dass diese nun entsprechend geändert wird", sagte sein Anwalt Rainer Nickel

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Auch in der Schweiz führen Tierschützer schon lange einen (aussichtslosen)Kampf gegen falsch verstandene Religionsfreiheit!

Freundliche Grüsse
Beat
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 22:36
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard

Ja, ja, unser gutes Grundgesetz. Als jemand, der das einige Semester genossen hat, wundert mich das Urteil nicht. Die körperliche Integrität der Tiere ist vom GG nicht in gleicher Weise geschützt, wie die freie Ausübung der jeweiligen Religion. Mit ein bisserl Phantasie kann man sich ausmalen, wie diese Rechtsauffassung weiter interpretiert werden kann. Sind denn die sogenannten Ehrenmorde unserer Mitbewohner nicht auch nur Ausdruck ihrer Religionausübung? Wenigstens ist die körperliche Unversehrtheit der Menschen ebenfalls vom Grundgesetz geschützt. Aber da der gemeine Jurist gerne von Interessenabwägungen spricht, läßt sich sicher trefflich darüber streiten, welches Grundrecht denn höher wiegt.

Habe fertig.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)

Geändert von Simone (25.11.2006 um 19:40 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 22:44
Benutzerbild von Tyson
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Da können einem doch die Haare zu Berge stehen! Wenn Du als Deutscher in ein anderes Land ziehst, mußt Du Dich den dortigen Gegebenheiten anpassen. (geh mal mit einem Mini in eine Moschee) da wirst Du gesteinigt! Nur hier sucht man für alles Entschuldigungen, Stefan hat schon Recht, daß mit diesen Ehrenmorden, einfach zum ......!!! Ansonsten schließe ich mich seiner Meinung voll an! mfg Manuela und Jungs
__________________
Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2006, 01:22
schloesser
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ja traurig

unsere Gesetze sind schon lange nicht mehr das, Beamte stehen ja auch sehr dem Nebenverdienst nicht abgeneigt, aber wir Buerger machen ja nichts.

Ich sage nur armes Deutschland
ich hoffe das ich bald noch einen Sitz im Ausland habe und unseren Land den Ruecken kehren kann

Gruss
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 15:14
molosser88
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ja, es ist echt schön zu sehen, wie unsere Gerichtsbarkeit das quälen von Tieren erlaubt, unsere Ordnungshüter gemeingefährliche Kinderschänder auf den Dächern des Gefängnisses rumhopsen lassen, und sich die Richter um ihr gesundheitliches wohl sorgen.

Aber wehe dann hält sich jemand ein ganz liebes Knuddliges Hündchen, dann gehts gleich ganz undemokratisch zu. Haha! Willkommen in der Wunderwelt Deutschland...

Und weil wir ja hier alle so weltoffen und demokratisch sind muss eben ein Schaf oder ein anderes Tier hald leiden wenn ihm die kehle durch geschnitten wird, ist ja für einen Guten Zweck, ist ja Multi-kulti...

Geändert von molosser88 (25.11.2006 um 15:18 Uhr)
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  #6 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 15:25
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.013
Standard Im Molosserforum von Eni .....

.... hat derselbe Thread eine überraschende und diskutable Wende genommen!

Hallo zusammen

Nur so viel vorneweg; Ist denn unsere Art des "humanen" Schlachtens so viel besser als das Schächten?

Freundliche Grüsse
Beat

Geändert von Rocky (25.11.2006 um 19:10 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 15:52
molosser88
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Na, auf jeden Fall besser als Tieren so viel leid zu bescheren, dass das ganze nicht unbedingt schön ist, ist klar. Aber so muss man doch das Leiden immer noch am geringsten halten. Ich würde auch lieber eine Kugel in den Kopf wählen, als dass man mir ein Messer in den bauch rammt, oder mir die Kehle durchschneidet.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 17:29
Jacci
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich bin bekennender Fleischfresser und solange ich das bin, maße ich mir nicht das Recht an, mir gegenüber solchen Ritualen ein Urteil zu bilden. Vor allem, da ich meine Nahrung nicht selber schlachte...
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