dann guck sicherheitshalber bitte...
... trotzdem nochmal im Landesnaturschutzgesetz nach. Mir ist zwar für BaWü nichts in dieser Hinsicht bekannt, aber sicher ist sicher.
Um das LJagdG BaWü und den Jagdschutz ging es ja hier nur am Rande - falls es außer den Bestimmungen für die entsprechenden Listenhunde noch weitere gibt, dann stehen sie im Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz.
Geändert von Angua (25.02.2007 um 18:38 Uhr)
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