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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 16:42
Benutzerbild von Angua
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard dann guck sicherheitshalber bitte...

... trotzdem nochmal im Landesnaturschutzgesetz nach. Mir ist zwar für BaWü nichts in dieser Hinsicht bekannt, aber sicher ist sicher.

Um das LJagdG BaWü und den Jagdschutz ging es ja hier nur am Rande - falls es außer den Bestimmungen für die entsprechenden Listenhunde noch weitere gibt, dann stehen sie im Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz.
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Geändert von Angua (25.02.2007 um 17:38 Uhr)
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Alt 25.02.2007, 17:48
Benutzerbild von Caro-BX
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Friesland/Niedersachsen
Beiträge: 1.113
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In BaWü gilt im Wald ganzjährig kein Leinenzwang, solange die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundehalöters stehen.

Leider behaupten viele Jagdberechtigte das Gegenteil, aber es ist eindeutig im Landeswaldgesetz geregelt.

Moment, ich gehe mal den Link suchen.
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Anke

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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 18:05
Benutzerbild von Caro-BX
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Friesland/Niedersachsen
Beiträge: 1.113
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Puuuh, nach langem Suchen habe ich die Seite vom Landesforstamt wiedergefunden, die informiert.

http://www.wald-online-bw.de/4erlebnis/f1besucher.htm

Und dann links oben auf "mit dem Hund unterwegs"
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  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 18:35
Benutzerbild von Conner
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 07.12.2005
Ort: Krefeld
Beiträge: 1.773
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Glaube das ist sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Bei uns gilt 20-40 Hunde immer an der Leine innerhalb der Stadt und bebauter Gebiete.

Im Wald darf der Hund ohne Leine laufen, aber nur auf den Wegen. Bei Verlassen der Wege muß er wieder an die Leine. Finde ich in Sachen Wild auch ok.

Bei Hunden die den Wesenstest mit Leinenbefreiung haben ist es ebenfalls Auslegungssache der Gemeinde ob diese in gekennzeichneten Freilaufgebieten mit dem Wesenstest wieder als "normale Hunde" eingestuft werden oder dennoch an der Leine zu halten sind.

Gemeindespezifisch / Auslegungssache.......... im Zweifels- bzw. Schadensfall wird es sicherlich immer gegen die Hundehalter ausgehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 20:58
Benutzerbild von gottfried
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: vogtland
Beiträge: 485
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bei uns (sachsen ) im Dorf gibt es keinen Leinenzwang ...das ist über die sogenannte Ortssatzung festgelegt
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  #6 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 21:11
Benutzerbild von oska
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 20.06.2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 163
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Ich habe unsere bei "Fußgängerverkehr" immer an der Leine. Sie dürfen auch nicht an Fußgängern schnüffeln oder so. Es ist echt traurig, wie viele Menschen es auf dieser Welt gibt, die einfach kein Benehmen an den Tag legen, aber da lohnt es sich wirklich nicht, sich drüber aufzuregen, macht einem nur nen graues Haar mehr...
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  #7 (permalink)  
Alt 26.02.2007, 07:55
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 03.07.2006
Ort: Nähe Dachau/Bayern
Beiträge: 628
Standard

Wir wohnen in Oberroth im Landkreis Dachau (Bayern) und haben von unserer Gemeinde ein Schreiben mit dem Hundesteuerbescheid bekommen, dass grundsätzlich für alle großen Hunde und auch Kampfhunde Leinenpflicht innerorts besteht, bis 50 m außerhalb bebauten Flächen. (typisch amtdeutsch) Heißt also, wenn ich auf ner Wiese bin und das nächste Haus ist 50 m weg, dann darf ich meinen Großen freilaufen lassen.

Liebe Grüße

Karin
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