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... trotzdem nochmal im Landesnaturschutzgesetz nach. Mir ist zwar für BaWü nichts in dieser Hinsicht bekannt, aber sicher ist sicher.
Um das LJagdG BaWü und den Jagdschutz ging es ja hier nur am Rande - falls es außer den Bestimmungen für die entsprechenden Listenhunde noch weitere gibt, dann stehen sie im Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz.
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"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast." (Antoine de Saint Exupéry) Molosser-Vermittlungshilfe Kampfschmuser-Vermittlungshilfe Geändert von Angua (25.02.2007 um 17:38 Uhr) |
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In BaWü gilt im Wald ganzjährig kein Leinenzwang, solange die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundehalöters stehen.
Leider behaupten viele Jagdberechtigte das Gegenteil, aber es ist eindeutig im Landeswaldgesetz geregelt. Moment, ich gehe mal den Link suchen.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Puuuh, nach langem Suchen habe ich die Seite vom Landesforstamt wiedergefunden, die informiert.
http://www.wald-online-bw.de/4erlebnis/f1besucher.htm Und dann links oben auf "mit dem Hund unterwegs"
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Ich habe unsere bei "Fußgängerverkehr" immer an der Leine. Sie dürfen auch nicht an Fußgängern schnüffeln oder so. Es ist echt traurig, wie viele Menschen es auf dieser Welt gibt, die einfach kein Benehmen an den Tag legen, aber da lohnt es sich wirklich nicht, sich drüber aufzuregen, macht einem nur nen graues Haar mehr...
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Wir wohnen in Oberroth im Landkreis Dachau (Bayern) und haben von unserer Gemeinde ein Schreiben mit dem Hundesteuerbescheid bekommen, dass grundsätzlich für alle großen Hunde und auch Kampfhunde Leinenpflicht innerorts besteht, bis 50 m außerhalb bebauten Flächen. (typisch amtdeutsch) Heißt also, wenn ich auf ner Wiese bin und das nächste Haus ist 50 m weg, dann darf ich meinen Großen freilaufen lassen.
Liebe Grüße Karin |
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