Thema: Impfungen
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Alt 21.03.2007, 21:44
Jacci
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Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder?
Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung:

- allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.


- allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Geändert von Jacci (21.03.2007 um 21:51 Uhr)
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