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Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder?
![]() Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung: - allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen. - allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Geändert von Jacci (21.03.2007 um 22:51 Uhr) |
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Hallo Jacci,
ich weiß leider nicht, wo ich das gelesen hatte, dass der VDH für Zuchtschauen etc. weiterhin die jährliche Impfung verlangt. Tut mir leid. Aber vielleicht haben die das inzwischen ja auch geändert.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Kein Problem. Rommel bleibt diesmal eh zu Hause, sollte ich zur Ausstellung fahren. Und um eine Änderung werden sie ja in Zukunft hoffentlich nicht herumkommen.
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Zitat:
Die neue Verordnung der Tierschutzimpfung ist mittlerweile auch bei VDH Ausstellungen anerkannt. http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php • Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Auch ist die 3-jährige Tollwutimpfung in allen EU Ländern anerkannt. |
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An dieser Stelle möchte ich noch diese beiden Links hinzufügen:
Impfen wir zuviel? Dichtung & Wahrheit Impfstoffhersteller in schwerer Argumentationsnot Da steht zwar fast das gleiche drin, wie auf den anderen Seiten, aber trotzdem...
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LG Stina |
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