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Alt 04.05.2007, 16:19
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Jochen Jochen ist offline
Graf / Gräfin
 
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Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Weiss man jedoch, dass das Kind überdurchschnittlich stur ist .. oder dass der Hund nicht wirklich kindertauglich / nervenfest ist und/oder womöglich sogar schon gebissen hat, wäre es grob fahrlässig, selbst kurze Abwesenheiten einer Aufsichtsperson zuzulassen.
Da man bei Kleinkindern wirklich immer auf "Überraschungen" gefasst sein muss und nicht allein die "Sturheit" eines Kindes folgenschwere Mißverständnisse zwischen Hund und Kind auslösen kann ist es doch dann eigentlich generell "grob fahrlässig", wenn man Kleinkinder unbeaufsichtigt mit Hunden alleine läßt, oder irre ich hier?

Oder ist es so lange nicht "grob fahrlässig", wie ein Kind halt "nur" einen großen Schrecken oder allenfalls kleinere Narben aus einem "Zwischenfall" davonträgt? Wird ein Kind aber erheblich geschädigt, zerfleischt oder gar getötet, dann erst war es "grob fahrlässig", das Kind mit dem Hund unbeaufsichtigt zu lassen?

Geändert von Jochen (04.05.2007 um 16:22 Uhr)
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