Dass ich dafür haftbar bin, wenn mein Hund jemanden beisst, ist mir auch klar. Aber wenn mein Kind auf der Strasse mit dem Fahrrad eine alte Oma umfährt ist das glaube ich auch keine fahrlässige Körperverletzung, nur Verletzung der Aufsichtspflicht (bin aber kein Jurist, kann mich auch irren).
Daraus ergibt sich dann die nächste Frage: wenn Beissvorfälle immer als Fahrlässigkeit des Besitzers gewertet werden, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung dann überhaupt irgendetwas? Bei den meisten sind doch fahrlässig verursachte Schäden von der Haftung ausgenommen...
Viele Grüsse, regu.
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