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Dass ich dafür haftbar bin, wenn mein Hund jemanden beisst, ist mir auch klar. Aber wenn mein Kind auf der Strasse mit dem Fahrrad eine alte Oma umfährt ist das glaube ich auch keine fahrlässige Körperverletzung, nur Verletzung der Aufsichtspflicht (bin aber kein Jurist, kann mich auch irren).
Daraus ergibt sich dann die nächste Frage: wenn Beissvorfälle immer als Fahrlässigkeit des Besitzers gewertet werden, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung dann überhaupt irgendetwas? Bei den meisten sind doch fahrlässig verursachte Schäden von der Haftung ausgenommen... Viele Grüsse, regu. |
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Damit die Hundehaftpflicht relativ problemlos zahlt MUß die Aufsichtspflicht verletzt sein. Dies ist auch der Fall, wenn Dein Hund frei läuft und jemanden beißt, weil Du ja auch in gewissem Maße Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wie das mit einem angeleinten Hund aussieht weiß ich nicht genau.
@ Regu Der erste Beißvorfall eines Hundes ist in den meisten Fällen nicht so heftig. Wenn er dann als gefährlicher Hund eingestuft wird (mit event.Maulkorb- zwang), kann schlimmeres meist vermieden werden. LG Hugo Geändert von Hugo (14.04.2005 um 11:19 Uhr) |
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