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Alt 19.07.2007, 11:04
Benutzerbild von Anne
Anne Anne ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
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Ein Ehepaar war mit 4 Hunden (BX) dort erschienen, wovon
2 Hündinnen zur ZVP angemeldet waren. Unter den 4 Hunden befand sich ein 3-jähriger BX-Rüde. Vor Beginn der Veranstaltung war schon zu beobachten, dass die 4 BX alle an ihnen vorbeilaufenden Menschen und Hunde stark verbellten. Dieses Verhalten setzte sich auch zu Beginn der Veranstaltung fort, was dazu führte, dass sich verschiedene Teilnehmer beschwerten. Nach Rücksprache mit dem ausführenden Körmeister ging Frau Annemarie Maul auf die beiden Hundehalter zu, um eine Entschärfung herbeizuführen.


Verstehe ich das richtig? Dieses Ehepaar ist nicht fähig, ihre Hunde ohne Gefährdung der Allgemeinheit in der Öffentlichekit zu führen. Mehrere Vereinsmitglieder fühlten sich durch die Hunde bedroht.
Fazit: Lt. Satzung und Rechtsprechung sind diese Leute nicht geeigenet Molosser zu halten/führen, als Züchter sind sie in ihren Augen aber geeignet.
Hier möchte ich auf §16 Abs. 5 der Satzung Erlöschen der Mitgliedschaft durch Ausschluss verweisen.
Zitat - ......oder solchen Vorschriften, die im öffentlichen,namentlich sicherheitsrechtlichen Interesse, Zucht, Haltung, Führung und Ausbildung von Hunden regeln....

Inwieweit das Fehlverhalten des Hundehalters eine Maßregelung durch den Verein nach sich zieht, ist Sache des Vorstandes.

Auch das ist nicht ganz korrekt. Jedes Mitglied des Vereins kann, darf einen Antrag auf Ausschluß dieser Hundehalter stellen.

Sie sollten diese Stellungnahme schleunigst überarbeiten und hier dann neu einstellen. Mit diesem Ding erweisen sie sich und ihrem Verein einen Herodesdienst.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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