Zitat:
Zitat von Corae99
Also normale Hundesteuer, kein Wesenstest?
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Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.
Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erst
großhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.
Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.
Grüßlies, Grazi