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Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.
Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist. Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht. Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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Aber trotzdem Danke |
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