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Ja aber ich glaube da geht es schneller (da erstinstanzlich)OVG ist ja ein Revisionsgericht, sprich da werden Berufungsverhandlungen geführt, da kann es schon einmal länger dauern mit dem Urteil. Kommt aber auch auf die Klagemenge an...der Richter muß sein Urteil ja auch (schriftlich) begründen, da geht schon einmal Zeit ins Land vor allem wenn er/sie ein Berufungsurteil spricht, welches ja ein anderes aufhebt oder eben bestätigt.
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Stimmt es daß deine Klage abgewiesen wurde vom Bay VGH und die "Kampfhundesteuer" rechtmäßig ist die von den Gemeinden erhoben wird auch wenn ein Negativgutachten vorliegt.?
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"Nur Liebe hält uns am Leben " Oscar Wilde |
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Letzte Woche ist das Urteil gekommen.
Ehrlich gesagt hatte ich bis jetzt nur Zeit, es zu "überfliegen"... Die Berufung gegen das Urteil des VG Ansbach hatte keinen Erfolg. Dazu gibt es eine ellenlange "blabla" Begründung. 23 Seiten auf denen, der Schmarrn der vergangenen 20 Jahren als gerechtfertigt dargestellt wird... Ob LJW Beschwerde einlegt hinsichtlich der Nichtzulassung der Revision, kann er besser beurteilen und soll er selbst entscheiden. Ein wenig Zeit haben wir noch zum überlegen, ob es Sinn macht. |
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Verdammt.
![]() Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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