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Ich wollte Éuch mal diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Wir haben Ende März (nach Widerspruch durch RA W.) endlich die Korrektur des vorläufigen Neg.zeugnisses erhalten. ABER: ![]() Die vom OA sind KEINEN Schritt vom ursprünglichen NZ abgewichen, haben nur alles zugepflastert mit diversen Urteilen verschiedener Gerichte. ![]() ![]() ![]() Laut Aussagen meiner Arbeitskollegen (die den SB kennen -ich kenn den Typen leider nicht-) ist er so eingestellt: "Das ist meine Dienstaufgabe (Job) und fertig. Ich mag Hunde ja nicht mal". Echt super. ![]() Mit RA Weidemann sind wir jetzt so verblieben, dass wir den entgültigen WT so schnell als möglich durchführen und dann bei Gleichbleiben des hundefeindlichen Bescheides (gerade für das Sozialverhalten) klagen werden (vorher natürlich der Weg Widerspruch etc.). Ich beende ja meine Beurlaubung zum 01.10. und werde dann im Amt auch mal nachfühlen... ![]() JEtzt meine Frage: Trotz mail vor ca. 5 Tagen, habe ich noch keine Antwort, ab WANN der WT durchgeführt werden kann. Ich habe auch diesbezügl. nichts im inet gefunden (nur so pauschalangaben zwischen 12 und 18 Mon.). Aber jede Gde. kocht da vll. ein eigenes Süppchen. Weiß evtl. jemand von Euch Bescheid, ab WANN eine Gde. (BY) ein solches Gutachten anerkennen muss. Danke. LG Geändert von bobbie (05.07.2010 um 19:33 Uhr) |
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Habe den Thread gerade erst gefunden und mich bis zum Ende "durchgearbeitet". Ich drück euch ganz feste die Daumen, dass ihr den WT so schnell wie möglich machen könnt und dann von diesen Auflagen wegkommt. Das würde ich auch auf keinen Fall mit mir machen lassen...1m Leine, Auslauf nur da wo keiner ist, nicht mal ein "öffentlicher Weg", das geht wirklich gar nicht, und ich frage mich, ob das OA sich nicht denken kann, dass bei derartigen Regeln andere Leute einfach dagegen verstoßen oder den Hund gar nicht erst melden.
Wie du das machst ist sehr vorbildlich, und ich finds super, dass ihr euch nen Anwalt genommen habt und an der Sache dran bleibt. Ist ja wirklich zum Wohle des Hundes!!! |
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Oh noch was tolles des Bescheides darf ich Euch mitteilen:
Sobald wir noch einen zusätzlichen Hund uns anschaffen würden (egal ob Dackel, Ridgeback etc.) müssten wir dies dem OA mitteilen. Auch wenn Betty ein anderes Tier (auch eines im eigenen Haushalt) verletzen oder töten würde oder eine alte Oma durch den Anblick von Betty ein entsetztes "aarg" ausrufen würde, müsste dies dem OA mitgeteilt werden. ![]() Erst mal verletzt ein solcher Passus meine eigenen "Rechte", und zweitens wäre ein Ordnungsgeld von 200 Euro fällig. Aber anscheinend haben wir -seit wir die Eltern der Maus sind- jegliche Rechte verloren und sind asoziales Gesockse. LG |
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