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Ich wollte Éuch mal diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Wir haben Ende März (nach Widerspruch durch RA W.) endlich die Korrektur des vorläufigen Neg.zeugnisses erhalten. ABER: ![]() Die vom OA sind KEINEN Schritt vom ursprünglichen NZ abgewichen, haben nur alles zugepflastert mit diversen Urteilen verschiedener Gerichte. ![]() ![]() ![]() Laut Aussagen meiner Arbeitskollegen (die den SB kennen -ich kenn den Typen leider nicht-) ist er so eingestellt: "Das ist meine Dienstaufgabe (Job) und fertig. Ich mag Hunde ja nicht mal". Echt super. ![]() Mit RA Weidemann sind wir jetzt so verblieben, dass wir den entgültigen WT so schnell als möglich durchführen und dann bei Gleichbleiben des hundefeindlichen Bescheides (gerade für das Sozialverhalten) klagen werden (vorher natürlich der Weg Widerspruch etc.). Ich beende ja meine Beurlaubung zum 01.10. und werde dann im Amt auch mal nachfühlen... ![]() JEtzt meine Frage: Trotz mail vor ca. 5 Tagen, habe ich noch keine Antwort, ab WANN der WT durchgeführt werden kann. Ich habe auch diesbezügl. nichts im inet gefunden (nur so pauschalangaben zwischen 12 und 18 Mon.). Aber jede Gde. kocht da vll. ein eigenes Süppchen. Weiß evtl. jemand von Euch Bescheid, ab WANN eine Gde. (BY) ein solches Gutachten anerkennen muss. Danke. LG Geändert von bobbie (05.07.2010 um 19:33 Uhr) |
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Habe den Thread gerade erst gefunden und mich bis zum Ende "durchgearbeitet". Ich drück euch ganz feste die Daumen, dass ihr den WT so schnell wie möglich machen könnt und dann von diesen Auflagen wegkommt. Das würde ich auch auf keinen Fall mit mir machen lassen...1m Leine, Auslauf nur da wo keiner ist, nicht mal ein "öffentlicher Weg", das geht wirklich gar nicht, und ich frage mich, ob das OA sich nicht denken kann, dass bei derartigen Regeln andere Leute einfach dagegen verstoßen oder den Hund gar nicht erst melden.
Wie du das machst ist sehr vorbildlich, und ich finds super, dass ihr euch nen Anwalt genommen habt und an der Sache dran bleibt. Ist ja wirklich zum Wohle des Hundes!!! |
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Oh noch was tolles des Bescheides darf ich Euch mitteilen:
Sobald wir noch einen zusätzlichen Hund uns anschaffen würden (egal ob Dackel, Ridgeback etc.) müssten wir dies dem OA mitteilen. Auch wenn Betty ein anderes Tier (auch eines im eigenen Haushalt) verletzen oder töten würde oder eine alte Oma durch den Anblick von Betty ein entsetztes "aarg" ausrufen würde, müsste dies dem OA mitgeteilt werden. ![]() Erst mal verletzt ein solcher Passus meine eigenen "Rechte", und zweitens wäre ein Ordnungsgeld von 200 Euro fällig. Aber anscheinend haben wir -seit wir die Eltern der Maus sind- jegliche Rechte verloren und sind asoziales Gesockse. LG |
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Betty ist ne MAN und gehört zu den hier allgegenwärtigen "Mafiazwergen", diesen süßen Mäusen, die seit Läufigkeit sich fast alle vom Saulus zum Paulus entwickeln. ![]() |
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Weiter so.
![]() Lass Dir nix gfallen. Ich habs bei uns genau so gemacht. Die Idioten vom Landratsamt haben mich und meinen Rechtsanwalt sehr gut kennengelernt. ![]() Leider können sich ein solches prozedere (welches wichtig wäre, zum Schutz der anständigen Halter eines Listenhundes) nicht alle finanziell leisten. Grüßle der Milo |
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![]() Zitat:
Schreib doch ne mail, dass Deine Betty nen Waschbär/Eichhörnchen/Affen oder dgl. zerrissen hat. ![]() ![]() Bin gespannt, was Du für ein Schreiben kriegst. *har har würden donalds feinde lachen* Grüßle Milo *lach mich jetzt schon schepps* |
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Hey du,
also ich weiss das in Bayer erst ab dem 15. Monat ein WT anerkannt wird! Aber du musst ihn auch bis spätestens zum 18. Monat gemacht und abgegeben haben! Eine Frage, die ganzen Anwaltskosten, hast du da ne Versicherung für sowas und wenn ja welche kommt dafür auf! Ach ja und ich hab einen CC und bei mir hat sich null gefehlt! Aber am ende können wir hoffen das dieser gut OA bald das zeitliche segnet und ein netter Kerl nachkommt! Soeiner macht nämlich noch im Ruhestand probleme! LG *daumen drück*
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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