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  #21 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 22:11
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von bullyline Beitrag anzeigen
aber ich finde schon das Vorbestrafte die wegen eines Gewaltdeliktes solche Hunde zu führen sehr schwer gemacht werden sollte. Ich sag ja nicht das es denjenigen verboten werden sollte-aber die sollten strenge Auflagen bekommen.
In NRW darfst Du mit Vorstrafe keinen Liste 1 oder Liste 2 Hund halten. Grundsätzlich nicht.
__________________
LG Simone
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  #22 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 22:20
Benutzerbild von bullyline
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
In NRW darfst Du mit Vorstrafe keinen Liste 1 oder Liste 2 Hund halten. Grundsätzlich nicht.
bei euch gibts auch eine Liste2 Hunde? na servas

ich war zu Neujahr mit meiner Hündin (kein Listenhund) in Bayern in Urlaub-ich gestehe ich hatte leichts Muffensausen, hab brav Impfausweiß,Maulkorb immer mitgeführt und was wahr- die Bayern die ich getroffen hab alle sehr hundefreundlich

mich persönlich betrifft der HFS ja nicht. Aber in Zukunft will ich auch einen BX,BM,oder doch Rotti (kann ich jetzt noch nicht sagen) zu mir holen und so sicher bin ich mir nicht ob sich die Gesetzte nicht auch nach OÖ einschleichen.
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  #23 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 00:52
Benutzerbild von Maxe
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Romeo Beitrag anzeigen
Find es auch eine frechheit nur weil man mal in der jugend mist gebaut hat ich jetzt vielleicht meine hunde abgeben kann. Dann hat halb wien keine hunde mehr

bist du dir denn sicher das du vorbestraft bist?
grad wenn es in deer jugend war, ist es gar nicht so einfach...zumindest hier in hh nicht.
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  #24 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 01:06
Benutzerbild von Püppi
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von LukeAmy Beitrag anzeigen
es gibt auch dinge die verjährt sind,also nach 5 jahren straffreiheit ist es aus der akte raus...
...zumindest wird das erzählt . Die Realität sieht leider anders aus , zumindest in Deutschland !!
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  #25 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 09:45
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Püppi Beitrag anzeigen
...zumindest wird das erzählt . Die Realität sieht leider anders aus , zumindest in Deutschland !!

Nach 10 Jahren (in denen nichts weiteres vorgefallen ist) und Verurteilungen nach den Jugendgesetz, steht in Deutschland nichts mehr im Führungszeugnis.

Bei Gericht selbst, bei einer Anklage kommt aber alles wieder auf den Tisch...
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #26 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 11:31
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Hundeführschein

Bei uns bekommen drogen/alkoholabhängige Menschen keine Haltergenehmigung für Kat.1 Hunde.
Es reicht auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man clean ist.
Wer aktenkundig ist und als drogen/alkoholabhängig gilt hat keine Chance.

Du solltest dich jetzt darum kümmern, abklären ob du eine Haltererlaubnis bekommen würdest.Wenn nicht, hast du jetzt noch die Chance den Hund abzugeben.
Ansonsten könnte es passieren, dass der Hund eingezogen wird.Das würde sicherlich die Einschläferung bedeuten.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #27 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 13:47
Benutzerbild von mia85
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Standard AW: Hundeführschein

Ist bei uns auch nicht anders. Für Hunde mit ner Schulterhöhe über 40cm (oder gef. Hunde) verlangen die ein Führungszeugnis. Ich find das gar nicht so schlecht. Da Leute mit nem hohen Gewaltpotenzial doch sicher auch eher auf die Hunde losgehen oder die halt "als Waffe" einsetzen. Sicher nicht jeder, gibt bestimmt Leute, die draus gelernt haben und so. Aber ich denke mal das Risiko ist schon höher.

Ist das jetzt in Österreich neu? Ansonsten muss man sich halt vorher informieren, bevor man sich einen Hund anschafft.
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  #28 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 13:58
Benutzerbild von Samtschnauze
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 1.021
Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Bei uns bekommen drogen/alkoholabhängige Menschen keine Haltergenehmigung für Kat.1 Hunde.
Es reicht auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man clean ist.
Wer aktenkundig ist und als drogen/alkoholabhängig gilt hat keine Chance.

Du solltest dich jetzt darum kümmern, abklären ob du eine Haltererlaubnis bekommen würdest.Wenn nicht, hast du jetzt noch die Chance den Hund abzugeben.Ansonsten könnte es passieren, dass der Hund eingezogen wird.Das würde sicherlich die Einschläferung bedeuten.
Leider schon zu spät, da bereits der Abgabewahnsinn begonnen hat Die THe haben Aufnahmestopp - gerade bei solchen Rassen - in den Internetplattformen kannst Dich nicht mehr retten vor lieben, braven und familientauglichen Rottis, Pits, AmStaffs usw. Gerade jetzt bzw. in diesem Jahr - wenn die Gesetzeslage noch so unausgegoren ist wie jetzt - wirst Du kaum eine Chance auf eine gute Vermittlung bekommen.
__________________
Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin.
(Albert Einstein)
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  #29 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 14:00
Benutzerbild von mia85
Aikos Frauchen
 
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Standard AW: Hundeführschein

Na das is dann aber auch fies. Wenn die das Gesetz so plötzlich einführen. Ich finde dann müssen sie sich auch die Arbeit für Ausnahmeregelungen machen und jeden Einzelfall prüfen. Wenn das keiner wusste. Wurde das denn nicht schon ne Weile angedroht?! Ist doch sonst immer so. Dann würde ich es echt nicht verstehen, warum man sich so einen Hund holt, wenn man ihn eh wieder abgeben muss.
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  #30 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 14:03
Benutzerbild von thomas
Hundefreund
 
Registriert seit: 30.10.2008
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Beiträge: 396
Standard AW: Hundeführschein

Gibts den jetzt überall oder nur in verschiedenen Bundesländern ? Muß ich den auch haben wenn ich Urlaub in z.B. Bayern machen will und den Zuhause nicht brauche ?
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Grüße Thomas
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