![]() |
|
|
|
|
||||
|
@simone...
na da sei mal froh dass du den wesenstest sooo früh machen durftest...bei uns hätte man dann später nochmal einen machen müssen...hier gilt zwischen 18 und 24 monate....ich denke mal dass es gerade mit unkastrierten rüden in diesem alter schwieriger ist als mit nem jungspund...
__________________
![]() gruß tom |
|
||||
|
Zitat:
![]() conny |
|
|||
|
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Guck mal oben rechts!
|
|
||||
|
@Peppi
Du weisst das doch bestimmt mit dem Sachkundenachweis...?!?!? Ist das der gleiche wie für Listis???
__________________
Viele Grüsse, Heike ![]() _____________________________ Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein) ![]() |
|
|||
|
Wir mussten auch zum VetAmt. Tierarzt durfte nur 20/40 Hunde.
Aber es gibt offiziell bestellte Sachverständige neben den Ämtern. Ich glaube Sachkundenachweis Liste 1 & 2 ist gleich... "Sonstige Informationen zum Thema: Seit 1.1.2007 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig für die Anerkennung Sachverständiger und sachverständiger Stellen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen bzw. zur Durchführung von Verhaltensprüfungen (§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW). Eine aktuelle Liste mit Anschriften anerkannter Sachverständiger und sachverständiger Stellen finden Sie..." http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|