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Gonzales, geht's noch um Inhalte, oder nur Frustabbau in der "virtuellen Öffentlichkeit"?
Falls Du nochmal ernsthaftes Interesse haben solltest dieses Thema auf dem Niveau jenseits der Pupertätsgrenze zu führen, sag einfach kurz Bescheid.
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Zitat:
![]() Mir geht die, aus meiner Sicht, Vorgehensweise Täter vor Opferschutz in D einfach zunehmend auf den Keck's. Vergiß mal das Kind ( ich habe mich nie dafür ausgesprochen Hunde blind auf alles zu hetzen was auf's Grundstück kommt ) bei diesem Thema und richte das Augenmerk auf die Disskrepanz bez. den möglichen Strafen die ich als Hausbesitzer bekommen kann weil ich meine Familie schützen will. Du bist vorhin nicht auf meinen Beitrag eingegangen woher ich den die Intension erkennen soll ob jemand "nur" stehlen möchte o. eventuell auch zu anderen Straftaten bereits ist ( ich denke ich muß nicht explizit aufführen was sonst noch alles möglich ist ). In so einer Situation wird es mir also z.B. angelastet wenn ich einen einbrecher im Haus registriere, stelle mich mit einem Knüppel hinter die Tür & warte bis derjenige eintritt und dann zack gibt's einen drüber. Dann bin ich eventuell in der Situation mich rechtfertigen zu müssen wieso ich den Einbrecher nicht versucht haben verbal, durch brüllen o. wie auch immer zu verjagen bevor ich zur Gewalt greife. Danke auch, so hab ich eine chance auch einen Bewaffneten Einbrecher zu überwältigen, brülle ich dumm rum zieht der gute seine wumme und das war's mit der chance die Situation zu bereinigen. Genauso verhält es sich wenn ein Einbrecher ( mit Beute ) mein Haus wieder verlässt, mache ich dann die Tür auf und mein Hund stellt bzw. rennt dem Einbrecher hinterher und beißt zu bin ich wieder in Erklärungspflicht, weshalb mir mein Materieller Verlust wichtiger war als die Unversehrtheit eines Menschen ( deshalb mach ich ja die Tür auf, dass der Einbrecher nicht mit meinem Besitz abhaut ). Relativierung über relativierung und am Ende zahl ich noch Schmerzensgeld an jemanden der ungebeten und in böser Absicht in mein Haus einbricht. Und ja, die Auswüchse einer solchen "Kuscheljustiz" kann man täglich sehen/lesen. Hoffe das war jetzt nicht zu pupertär
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- Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt - |
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Nein, es gibt im Strafgesetzbuch einen Paragraphen, der Deine (angemessene) Reaktion gesetzlich absichert. Und ich denke auch nicht, dass ein Gericht gegen Dich entscheiden würde.
Ich weiss ja auch was Du meinst, aber eben auch die Folgen, wenn die Gesetzesmacher etwas ändern würden. Und Du brauchst Deinen Hund ja noch nicht mal "hetzen". Deshalb mein Beispiel mit dem Kind. Du musst doch nur "nicht zu Hause" (also auf Deinem Besitztum) verweilen. Kind kommt, Hund beisst. Fänd ich blöd. ![]() Da ist die Verpflichtung seinen Hund offiziell zum Wachhund ausbilden zu lassen die sinnvollere Lösung. Find ich zumindest. |
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Was ist der Unerschied zw. Wachhundeausbildung & Schutzhundeausbildung, ich möchte Elli das Beissen nämlich nicht beibringen, egal in welcher Form. Mein Hund ist nicht mein Schutzschild, sollte sie einen "Eindringling" nicht so abschrecken ( durchs auftreten + bellen und angerannt kommen ) muß eh der Pappa eingreifen, da geh lieber ich in den Infight als das ich das Risiko eingehe das jemand meiner Schnute was zuleide tut.
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2) MEINES OBERFLÄCHLICHEN Wissensstandes nach, darf der Wachhund nicht beissen. Sondern nur den Angreifer stellen und festnageln, bis Herrchen kommt. Aber man findet wenig Infos dazu. (ich würde meinem Hund auch ungern das Beissen beibringen!) Nebenbei bemerkt, habe ich schon mehrfach gehört, dass ECHTE Herdenschutzhunde dieses Verhalten von alleine zeigen. In Worten war das: "Meine lässt jeden Einbrecher auf's Grundstück. Aber nicht mehr runter. Der wird so lange in die Ecke gestellt bis Herrchen kommt." 3) das sehe ich auch so. Und ich finde eine lebende Alarmanlage ist abschreckend genug. Und laut Executive im dirketen Gespräch auch noch immer die abschreckendste Wirkung. Die Kehrseite der Medaille sind doch einfach die Vollpfosten da draußen, die Ihre Hunde scharf machen und diese dann alles beissen was aufs Grundstück kommt. Und manchmal braucht der Gesetzgeber einfach auch nur eine "Handlungsgrundlage". Das müssten Molosser- und Soka Halter doch wissen...
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Bei uns in der Strasse wurde bisher nicht eingebrochen, es leben fast in allen Haushalten Hunde, in der Strasse oberhalb unserer werden jeden Sommer 1-3 Brüche durchgezogen, dort sind keine Hunde in der Strasse ( damit Du nicht glaubts der phantasiert sich eine Bedrohung zusammen ). Lustiges Beispiel: Herrchen liegt Abends, im Schutz des Molossers, bei offenen Fenstern pennend auf der Couch. Auf einmal spurtet meine kleine "elfengleich" zum hinteren Teil der Wohnung welche zum Grundstück geht ( dort war auch ein Fenster offen ) und lässt ein Bellen los das klar gemacht hat, da ist was was ihr überhaupt nicht passt. Herrchen noch verpennt quält sich hoch, geht zu seinem Hund an's Fenster sieht nix und geht mit seinem Hund raus auf's Grundstück. Da waren bereits zwei Nachbarn mit der Taschenlampe ebenfalls drausen und als ich mich für den Radau entschuldigen wollte sagten beide das sie wohl eine Person gesehen haben die sich leicht panisch durch die Büsche gequält hat, zmindest haben die wohl stark gewackelt als sie hingeleuchtet haben. Danach wurde ers mal Kampfgeschmust mit der Heldin.
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