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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 14:58
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 4
Standard Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Hy Leute ich stelle mir seit langen die Frage wie ich mir hier in Bayern einen Kategorie2 Hund anschaffen kann ohne irgendwas falsch zu machen.

Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
(bei Riesenschlangen wäre ein "berechtigendes Interesse" die Zucht und der Handel damit. Klingt hart aber wenn man da Hobby oder Liebhaberei angibt kommt man nicht weit, ist das hier auch so?)

Wie bereite ich mich auf diesen wohl wichtigsten Schritt am besten vor?
Was kann man alles vorlegen?

Wie würde es weitergehen?

Geändert von Waldläufer (29.08.2010 um 15:05 Uhr) Grund: Bindestrich ergänzt
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 15:12
Benutzerbild von cane de presa
Privatier
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
NEIN
"berechtigendes Interesse" gibts nur bei Kat.1
Bedeutet KAt.1 nur Tierheim Hunde möglich

Zitat:
Was kann man alles vorlegen?
Nichts.Hochstens bei der Anmeldung,stammbaum papiere.
aber selbst das wird nicht gefordert.

Man kann kein Hund Anmelden ohne ihn zu Besitzen

Vorherige ankündigung kann sogar nach hinten los gehen.
__________________

Geändert von cane de presa (29.08.2010 um 15:16 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 18:01
Benutzerbild von Lucy
Kaiser / Kaiserin
 
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Ort: Bayern, Beratzhausen
Beiträge: 3.240
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Also ich bin zur gemeinde gegangen und habe gesagt ich werde mir einen Cane Corso anschaffen!

Er hat gesagt okay wenn sie ihn haben Impfpass vorbei bringen und Chipnummer!

Okay ich hatte ihn hab den Impfpass gebracht, er hat ihn kopiert und ich habe ihn noch angemeldet wegen Steuern!
Ne woche drauf hatte ich das Negativ zeugnis und fertig!

Mein Typ vom Ordnungsamt hat sich gefreut das ich davor gesagt habe das ich einen will und gesagt er findet das super, somit hatte ich schon nen guten eindruck gemacht
__________________
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 18:03
Benutzerbild von Hola
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

wir haben vorher nix gemacht, haben ihn angemeldet, hatten nie ein vorlaufiges Zeugnis und haben ganz regulär unseren WT gemacht und fertig!
__________________
Viele Grüße aus dem Haus das verrückte macht!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 19:47
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Nichts machst du vorher...außer dir in Ruhe einen Hund aus zu gucken. Wenn du ihn hast meldest du ihn bei der Steuer an (Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 19:03
Ritter / Edle
 
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Beiträge: 4
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Danke für die vielen Antworten
jetzt bin ich schon ein bisschen beruhigter.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 14:27
Benutzerbild von cane de presa
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Zitat von LUCY
ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck
Eine Anmeldung ist keine Bewerbung,nur das beides Rassistisch abläuft.
der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du

Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht.
Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren.
Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht.

(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).
Funktionert doch hier genau so oder?
Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)



Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
(Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)
stimmt das? glaub nicht. es heisst doch sogar : eine Besondere Hundehaftpflichtversicherung(glaube vers. bis 5 milionen sind nötig)
Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
Es ist leider denoch möglich das einen Kat.hund schon mit 6 monaten ein maulkorb pflicht bekommt. Öffentliche Sicherheit geht vor Tierschutz.

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"
Genau so ein Fall kenn ich auch und meinte eben deshalb "es kann nach Hintenlosgehen"..

---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.----
Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten?
Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht ---

auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht.
Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel
--------
Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben.

"Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 14:35 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 14:45
Benutzerbild von cane de presa
Privatier
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Mit der erhöhten Besteuerung und Auflagen wird der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen verfolgt. Die Kommune kann mit der hundesteuer und auflagen den Lenkungszweck verfolgen, die Hunderassen aus dem Gemeindegebiet zurückdrängen.
Und Jeder Bürger darf mich trotz 100% ordnung....Diskriminieren,festhalten,Anzeigen,mir sogar auflagen erheben wie:Bitte verlassen sie den Buss,bitte verlassen sie den Biergarten usw usw
Dazu sagt man: Es wurden abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt

Some Things Never Change
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 14:51 Uhr)
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 15:25
Benutzerbild von bobbie
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Ort: Augsburg/Bayern
Beiträge: 884
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

@ CdP

Jedem Bewohner in D ist es freigestellt auszuwandern, wenn ihm der Staat nicht passt.

Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 13:15
Benutzerbild von corso
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: bayern
Beiträge: 1.702
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt und mit 18 monaten nochmal

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...
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