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In Italien ist die (sehr umfangreiche) Liste gefährlicher Hunde tatsächlich gekippt worden.
Am 23. März 2009 ist eine Verordnung in Kraft getreten, in der die Pflichten von Hundehaltern zum Schutz der Öffentlichkeit geregelt werden. Einleitend wird erklärt, dass "der Halter eines Hundes immer für das Wohlergehen des Tieres, die Kontrolle darüber und das sichere Führen verantwortlich ist und sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für Schäden und Verletzungen an Menschen, Tieren oder Gegenständen haftet, die von dem Tier verursacht werden." Und hier der wichtigste Punkt: Zitat:
Quelle: Governo italiano: ordinanza cani Grüßlies, Grazi
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![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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