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  #11 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 14:55
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von Hermine Beitrag anzeigen
Ich finde es einfach nur traurig, dass man sich mit solchen Dingen beschäftigen muss in Deutschland. Bevor ich mit meinem Hund ein anderes Bundesland aufsuche, erst nachfragen, wie ich mit dem Hund umzugehen habe. Armes Deutschland!
Das ist leider das einzige was wahr ist und immer richtig

Generell kann man auch nicht sagen, das die Anforderungen" des Bundeslandes in dem man zu Besuch ist erfüllt werden müssen.

Da gibt es sehr sehr viele Unterschiede.

Es gibt Bundesländer, die Gutachten und Wesenstest aus anderen Bundesländern anerkennen (auch bei Umzügen in diese BL). Es gibt BL in denen mein Kampfhund keiner ist, es gibt BL mit strengeren Regeln und es gibt BL in denen die Auflagen für Besuchshunde schlicht vergessen wurden, im Gesetz festzulegen.

Dazu kommt das fast jede größere Stadt im Stadtgebiet generell für alle Hunde Leinenzwang verhängen kann. In Nürnberg greift der leinenzwang für alle Rassen über 50cm Schulterhöhe - in der Nachbarstadt für Hunde über 60cm Schulterhöhe. Generell gibt es aber in Bayern überhaupt keinen Leinenzwang z.B. für Wälder

Kurz gesagt "Jeder macht was er will" - die einen kontrollieren und verlangen Ordnungsgeld, die anderen nicht. Wirklich traurig.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #12 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 22:19
Benutzerbild von Babybam
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Standard AW: Maulkobzwang

Ja das ist schon eine Schande, das da Idioten sitzen bei den Ämtern, die von Hunden mal überhaupt keine Ahnung haben!!!!

Was für ein Hohn, dadurch das meine Ehe geschieden wurde und meine damalige Frau ausgezogen ist, hat mir das Ordnungsamt mitgeteilt, das ich den Wesenstest meiner BM
wiederholen müsse, weil den damaligen Wesenstest von meiner Ex ausgeführt worden ist!
Den Sachkundetest hatten wir damals gemeinsam gemacht und auch beim Wesenstest und Prüfung war ich bei beiden BM zugegen, habe nur nicht die Leine gehalten!!!!

Die Hunde hätten den Test also doppelt belegen müssen, wie schwachsinnig!!!Aber so ist das wirklich, selbst als die damalige Testprüferin und der anwesende Amtstierarzt, mir meine Anwesenheit bestätigt haben!
Aber es gibt diesen berüchtigten §3.1, der das eben besagt!

Aber was ist mit den Tierheimhunden mit Wesenstest, bei Halterwechsel muss der neue Halter den Test nochmal machen, um MK und Leinenbefreiung zu bekommen???

Kein Wunder das die so selten vermittelt werden!!!

Schon der Hammer, was der HH aus Hamburg mit Migrationshintergrund, damals angerichtet hat!!!
Er hat den Stein ins Rollen gebracht und wir alle hier können das jetzt ausbaden, wäre besser gewesen,
wenn sie ihre wahnsinnige Angst vor Hunden beibehalten hätten!


Gruss Peter

Geändert von Babybam (09.10.2010 um 22:31 Uhr)
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  #13 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 22:47
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von Babybam Beitrag anzeigen

Schon der Hammer, was der HH aus Hamburg mit Migrationshintergrund, damals angerichtet hat!!!
Er hat den Stein ins Rollen gebracht und wir alle hier können das jetzt ausbaden, wäre besser gewesen,
wenn sie ihre wahnsinnige Angst vor Hunden beibehalten hätten!

Gruss Peter
Der Stein ist vorher schon gerollt und es wurde nur auf eine "Gelegenheit" gewartet. Bayern hatte es schon 92 vor gemacht.

Der personenbezogene Test macht doch Sinn...für die Kasseneinnahmen...
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  #14 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 00:31
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Standard AW: Maulkobzwang

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Den nächsten Hamburgbesuch werde ich wohl lieber ohne Hund machen.
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  #15 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 01:07
Benutzerbild von Babybam
Baron / Baronin
 
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Beiträge: 71
Standard AW: Maulkobzwang

Von dem Sachverstand unserer Gesetzesverfasser mal ganz abgesehen, den Bullmastiff setzen sie auf die Liste, während die BX nicht gelistet ist, für mich völlig absurd!?
Weil "Bull" davor steht?
Wo ist unser Deutscher Schäferhund, ja ok ein bischen deutsche Geschichte sollten wir uns schon bewahren!
Dobermann?
Na ja ich sehe das Übel immer am Ende der Leine, kein Hund wird böse geboren und Sachkunde und pol. Führungszeugniss ist schon mal ein guter Fakt!!!

Sollte sich meiner Meinung nach auf diese zwei Sachen beschränken und sich nicht auf Hunde mit hoher Schmerzgrenze einschiessen, denn die haben die wenigsten Beissvorfälle bei Menschen, statistisch gesehen!

Geändert von Babybam (10.10.2010 um 01:09 Uhr)
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  #16 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 08:50
Benutzerbild von Bullmastiff
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Beiträge: 233
Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von Babybam Beitrag anzeigen
Von dem Sachverstand unserer Gesetzesverfasser mal ganz abgesehen, den Bullmastiff setzen sie auf die Liste, während die BX nicht gelistet ist, für mich völlig absurd!?
Weil "Bull" davor steht?
Wenn Du hier Gerechtigkeit haben willst, dann musst zu uns nach BaWü kommen, hier sind beide Rassen Liste 2.
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Christian
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Tyson, BM, *24.02.2013

In Gedenken an meinen treuen Kameraden Sunny 02.09.01-31.08.03
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  #17 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 12:37
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Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von gregorius Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Antworten!

Den nächsten Hamburgbesuch werde ich wohl lieber ohne Hund machen.
Warum denn? Es gibt hier sehr schöne Ecken, wo du mit deinen Vierbeinern super gehen kannst.
Bin mir ziemlich sicher, dass das OA (für den unwahrscheinlichen Fall, dass du ihnen begenest (passierte mir in fast 2 1/2 Jahren noch nicht)) nichts sagen wird, wenn deine keinen Maulkorb tragen.
Mit der Leinenpflicht nehmen die es schon etwas genauer. Diese gilt aber auch für jeden Hund, so lange man keine entsprechende Befreiung gemacht hat.

Also ich sehe wirklich keinen Grund ohne deine Vierbeiner zu kommen.
__________________
Grüße von Kerstin

First wonder goes deepest.
Wonder after that fits in the impression made by the first.
(Yann Martel)
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  #18 (permalink)  
Alt 04.03.2014, 14:40
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 02.03.2014
Beiträge: 12
Standard AW: Maulkorbzwang in Hamburg?

Huhu,

ist ja schon ein wenig her....Aber, selbstverständlcih gilt für Besuchshunde ganz genau das selbe Gesetz wie für alle Hunde die in dem Bundesland wohnen...( wenn der hund länger als 6 Wochen in Hamburg sein sollte, ist der halter sogar verpflichtet ihn im Hamburger Hundegesetz registrieren zu lassen)

Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Aber ich kann Euch sagen....Es gibt in Hamburg zwar noch einen Hundekontrolldienst...aber dieser macht fast nur noch Kontrollen auf Anforderung....

Die Bezirklichen Ordnungsdienste die für die Hundeüberprüfung zuständig waren, wurden am 31.012.2013 aufgelöst.

Wer noch fragen hat...Gerne her damit...
__________________
******************************
Viele Grüße Manu und die bunte Bande
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  #19 (permalink)  
Alt 04.03.2014, 16:22
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 03.12.2013
Ort: Mecklenburg-Vorpommern, 19079
Beiträge: 116
Standard AW: Maulkorbzwang in Hamburg?

Ich komme aus Hamburg (Nachbarort) und ja, ob Besuchshund oder was auch immer, Leine und MK ist pflicht. Allerdings wird nach MK weniger geachtet und gefragt, sollten sie dich dennoch im Park erwischen, denn da gehen sie sehr sehr gerne, dann wird es teuer.
Aber holla.

Pack zur Sicherheit ein, trage ihn auch bei dir, manchmal ermahnen sie auch nur und der muss dann aufgesetzt werden, aber dabei haben würde ich diesen immer.
Und in HH steht echt fast alles auf der Liste. *nerv*
__________________
Es kommt immer anders als man denkt
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  #20 (permalink)  
Alt 06.03.2014, 12:39
Benutzerbild von cane de presa
Privatier
 
Registriert seit: 19.05.2005
Ort: München-Kitzbühel
Beiträge: 1.729
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Standard AW: Maulkorbzwang in Hamburg?

Kenn das etwas anders,auch wenn es vielen nicht gefällt.
Ein Hund ist "gefährlich" wenn er nicht gemeldet ist.und ohne sein halter ausgeführt wird.
ist er angemeldet und vom halter geführt gilt er als das was er gemeldet ist.
Ein Pitbull aus österreich könnte urlaub in bayern machen ohne maulkorb. er ist gemeldet in österreich als normaler hund.der halter erfüllt alle "auflagen".Meldepflicht gilt glaub nach 6 wochen,diese können auch summiert werden,bsp 1 mal die woche besuch in bayern,macht im Jahr 52 tage aufenthalt..wäre meldepflichtig und somit müsste er alle auflagen was in bayern gibt erfüllen.
__________________
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