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Der personenbezogene Test macht doch Sinn...für die Kasseneinnahmen... |
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Bin mir ziemlich sicher, dass das OA (für den unwahrscheinlichen Fall, dass du ihnen begenest (passierte mir in fast 2 1/2 Jahren noch nicht)) nichts sagen wird, wenn deine keinen Maulkorb tragen. Mit der Leinenpflicht nehmen die es schon etwas genauer. Diese gilt aber auch für jeden Hund, so lange man keine entsprechende Befreiung gemacht hat. Also ich sehe wirklich keinen Grund ohne deine Vierbeiner zu kommen.
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Grüße von Kerstin First wonder goes deepest. Wonder after that fits in the impression made by the first. (Yann Martel) |
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Huhu,
ist ja schon ein wenig her....Aber, selbstverständlcih gilt für Besuchshunde ganz genau das selbe Gesetz wie für alle Hunde die in dem Bundesland wohnen...( wenn der hund länger als 6 Wochen in Hamburg sein sollte, ist der halter sogar verpflichtet ihn im Hamburger Hundegesetz registrieren zu lassen) Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Aber ich kann Euch sagen....Es gibt in Hamburg zwar noch einen Hundekontrolldienst...aber dieser macht fast nur noch Kontrollen auf Anforderung.... Die Bezirklichen Ordnungsdienste die für die Hundeüberprüfung zuständig waren, wurden am 31.012.2013 aufgelöst. Wer noch fragen hat...Gerne her damit...
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****************************** Viele Grüße Manu und die bunte Bande
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