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Ja das ist schon eine Schande, das da Idioten sitzen bei den Ämtern, die von Hunden mal überhaupt keine Ahnung haben!!!!
Was für ein Hohn, dadurch das meine Ehe geschieden wurde und meine damalige Frau ausgezogen ist, hat mir das Ordnungsamt mitgeteilt, das ich den Wesenstest meiner BM wiederholen müsse, weil den damaligen Wesenstest von meiner Ex ausgeführt worden ist! Den Sachkundetest hatten wir damals gemeinsam gemacht und auch beim Wesenstest und Prüfung war ich bei beiden BM zugegen, habe nur nicht die Leine gehalten!!!! Die Hunde hätten den Test also doppelt belegen müssen, wie schwachsinnig!!!Aber so ist das wirklich, selbst als die damalige Testprüferin und der anwesende Amtstierarzt, mir meine Anwesenheit bestätigt haben! Aber es gibt diesen berüchtigten §3.1, der das eben besagt! Aber was ist mit den Tierheimhunden mit Wesenstest, bei Halterwechsel muss der neue Halter den Test nochmal machen, um MK und Leinenbefreiung zu bekommen??? Kein Wunder das die so selten vermittelt werden!!! Schon der Hammer, was der HH aus Hamburg mit Migrationshintergrund, damals angerichtet hat!!! Er hat den Stein ins Rollen gebracht und wir alle hier können das jetzt ausbaden, wäre besser gewesen, wenn sie ihre wahnsinnige Angst vor Hunden beibehalten hätten! Gruss Peter Geändert von Babybam (09.10.2010 um 22:31 Uhr) |
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Der personenbezogene Test macht doch Sinn...für die Kasseneinnahmen... |
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Von dem Sachverstand unserer Gesetzesverfasser mal ganz abgesehen, den Bullmastiff setzen sie auf die Liste, während die BX nicht gelistet ist, für mich völlig absurd!?
Weil "Bull" davor steht? Wo ist unser Deutscher Schäferhund, ja ok ein bischen deutsche Geschichte sollten wir uns schon bewahren! Dobermann? Na ja ich sehe das Übel immer am Ende der Leine, kein Hund wird böse geboren und Sachkunde und pol. Führungszeugniss ist schon mal ein guter Fakt!!! Sollte sich meiner Meinung nach auf diese zwei Sachen beschränken und sich nicht auf Hunde mit hoher Schmerzgrenze einschiessen, denn die haben die wenigsten Beissvorfälle bei Menschen, statistisch gesehen! Geändert von Babybam (10.10.2010 um 01:09 Uhr) |
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Wenn Du hier Gerechtigkeit haben willst, dann musst zu uns nach BaWü kommen, hier sind beide Rassen Liste 2.
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Christian Simba, BM, *16.06.2007 Tyson, BM, *24.02.2013 In Gedenken an meinen treuen Kameraden Sunny 02.09.01-31.08.03 |
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Bin mir ziemlich sicher, dass das OA (für den unwahrscheinlichen Fall, dass du ihnen begenest (passierte mir in fast 2 1/2 Jahren noch nicht)) nichts sagen wird, wenn deine keinen Maulkorb tragen. Mit der Leinenpflicht nehmen die es schon etwas genauer. Diese gilt aber auch für jeden Hund, so lange man keine entsprechende Befreiung gemacht hat. Also ich sehe wirklich keinen Grund ohne deine Vierbeiner zu kommen.
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Grüße von Kerstin First wonder goes deepest. Wonder after that fits in the impression made by the first. (Yann Martel) |
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Huhu,
ist ja schon ein wenig her....Aber, selbstverständlcih gilt für Besuchshunde ganz genau das selbe Gesetz wie für alle Hunde die in dem Bundesland wohnen...( wenn der hund länger als 6 Wochen in Hamburg sein sollte, ist der halter sogar verpflichtet ihn im Hamburger Hundegesetz registrieren zu lassen) Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Aber ich kann Euch sagen....Es gibt in Hamburg zwar noch einen Hundekontrolldienst...aber dieser macht fast nur noch Kontrollen auf Anforderung.... Die Bezirklichen Ordnungsdienste die für die Hundeüberprüfung zuständig waren, wurden am 31.012.2013 aufgelöst. Wer noch fragen hat...Gerne her damit... ![]()
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****************************** Viele Grüße Manu und die bunte Bande ![]() |
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Ich komme aus Hamburg (Nachbarort) und ja, ob Besuchshund oder was auch immer, Leine und MK ist pflicht. Allerdings wird nach MK weniger geachtet und gefragt, sollten sie dich dennoch im Park erwischen, denn da gehen sie sehr sehr gerne, dann wird es teuer.
Aber holla. Pack zur Sicherheit ein, trage ihn auch bei dir, manchmal ermahnen sie auch nur und der muss dann aufgesetzt werden, aber dabei haben würde ich diesen immer. Und in HH steht echt fast alles auf der Liste. *nerv*
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Es kommt immer anders als man denkt ![]() |
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Kenn das etwas anders,auch wenn es vielen nicht gefällt.
Ein Hund ist "gefährlich" wenn er nicht gemeldet ist.und ohne sein halter ausgeführt wird. ist er angemeldet und vom halter geführt gilt er als das was er gemeldet ist. Ein Pitbull aus österreich könnte urlaub in bayern machen ohne maulkorb. er ist gemeldet in österreich als normaler hund.der halter erfüllt alle "auflagen".Meldepflicht gilt glaub nach 6 wochen,diese können auch summiert werden,bsp 1 mal die woche besuch in bayern,macht im Jahr 52 tage aufenthalt..wäre meldepflichtig und somit müsste er alle auflagen was in bayern gibt erfüllen.
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