![]() |
|
|
|
|||
![]() Zitat:
Wenn Deine Nachbarn Dir doof kommen, hast Du in NRW wohl alle Trümpfe in der Hand, denn der Rottweiler steht auf Liste 2 und fällt unter die gleichen Auflagen wie ein Pibull, hinsichtlich der Unterbringung, bzw. sicheren Verwahrung. Bei 80 cm Zaun, dürfen Deine Nachbarn Ihre Hunde ganz sicher nicht unbeaufsichtigt im Garten lassen, oder nur an einer Haltevorrichtung. |
|
|||
![]() Zitat:
Das gibt das O-Amt vor! |
|
||||
![]()
@Peppi
Ich hatte meinen Artikel bzw meine Frage nicht erneuert sondern es lediglich für Sonne92 wiederholt damit auch sie mitdisskutieren kann ohne alles lesen zu müssen! Zum Thema Gartenzaun kann ich dir nur sagen das ich diesen Brief vom Anwalt bekommen habe in dem ich aufgefordert wurde den Zaun abzureißen, als ich dann auch einen Anwalt eingeschalttet habe hat man sich ausser Gerichtlich geeinigt und ich musste 500 Euro in die Siedlungskasse einzahlen! Also ganz legal kann es wohl nicht sein das man seinen Zaun so hoch ziehen darf wie man möchte. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen .... |
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Viele Grüsse, Heike ![]() _____________________________ Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein) ![]() |
|
|||
![]() Zitat:
Und wenn Du Pech hast, darf Dein Hund nicht unbeaufischtigt in den Garten. Das dürfte auch für die Rottweiler gelten. |
|
||||
![]() Zitat:
Die Frage wie hoch der BM springt, ist völlig irrelevant. Es gibt Vorschriften/Gesetze an die man sich nun mal zu halten hat. Aber um deine Frage trotzdem zu beantworten. Einer meiner beiden springt beim TA aus dem Stand auf den Behandlungstisch (für den wäre so ein Zäunchen von 80-120cm überhaupt kein Hinderniss), der andere springt überhaupt nicht, der rennt einfach (wenn nicht stabil genug) durch durch den Zaun ![]() Sollte dein zukünftiges Familienmitglied und die Rottis vom Nachbarn sich nicht grün sein, hast du bei 1,20m ein ernsthaftes Problem. Insofern find ich die Vorgaben vom O-Amt nachvollziehbar und in Ordnung. Haltergenehmigung sollte kein Problem sein, falls Führungszeugnis ok, du die notwendige Sachkunde nach §4...Nr.2/§10 erbracht hast und die richtige Unterbringung gewährleistet ist ![]() Solltest du dich besser vor Anschaffung des Hundes drum kümmern, kann sonst mächtig Ärger geben. In deinem Fall würde ich dir eher zu einer Hündin raten, aber das ist meine persönliche Meinung. Hast du dich mit den Auflagen und den damit verbundenen Gebühren auseinander gesetzt? ![]()
__________________
![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
||||
![]()
So jetzt bin ich schlauer, es steht bei uns im Siedlungsbebauungsplan das der Zaun nicht höher sein darf als 80 cm! Genau wie da drin steht das alle Dächer Rote Ziegel haben müssen und die Bäume nicht höher sein dürfen als 3,50 der Anwalt sagte aber auch das ein Zaun rein rechtlich nur dann ein Zaun ist wenn er einen sichtschutz darstellt .....
Nein, ich habe mich nicht mit den verbundenen Gebühren beschäftigt! |
|
|||
![]()
Dann kannst Du ein Problem bekommen, wenn das O-Amt Dir eine andere Höhe vorschreibt!
|
|
||||
![]() Zitat:
|
![]() |
|
|