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..... Hunde mit verschärften Auflagen.
Das BVET ( Schweizerisches Bundesamt für Veterinärwesen) erlässt einen Vorschlag. Interessierte Kreise haben eine Woche Zeit dazu Stellung zu nehmen. http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/...x.html?lang=de Oben rechts auf diser Seit befindet sich die PDF Datei mit Namen Vorschlag im Detail Obwohl die Rasseliste ziemlich willkürlich erscheint, durchaus auch mit dem Bullmastiff ergänzt werden kann, hat es nicht nur Negatives drinn! Freundlicher Gruss Beat P.S. Ich weiss für euch in Deutschland ist das Schnee von gestern, für uns in der Schweiz, diesmal als direkte Betroffene sind wir auf eure Tipps angewiesen ![]() Geändert von Rocky (13.01.2006 um 14:38 Uhr) |
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[Q UOTE=cane de presa]
Hab sie mal angesprochen,sie sagte: Es sei eine potenziele gefärdung der Bevölkerung und muss von jedem Gemeldet werden.. Listenhunde dürfen nur einzeln ausgeführt werden.. Sie wusste Mehr als ich...[/QUOTE] Und ist das jetzt richtig? Ich mein, darf man in Deutschland einen Listenhund nur einzeln ausführen??????? |
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In österreich wollten sie damals das Gesetz 1:1 übernehmen..Haben es aber nicht umsetzen können...Daher wurde Alles erst mal auf Eis gelegt..so hat mir das ein Polizist in österreich gesagt..
Und der Rassenwahn geht weiter.hab gerad gelesen.. Das schrieb der Landbote gestern zu diesem Thema: Pitbulls und deren Kreuzungen sollen nach dem Vorschlag des Bundes künftig verboten sein, weil diese Tiere gezielt auf Aggressivität gezüchtet würden. Besonders streng wird auch bei 13 weiteren Hunderassen vorgegangen ( AmStaff Terrier, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dobermann,Dogo Argentino, Dogo Canario, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa). Eine Haltungsbewilligung sollen nur noch Halter bekommen, die genügend Kenntnisse vorweisen, älter als 20 Jahre sind und über einen guten Leumund verfügen. Zudem sollen sie nachweisen müssen, dass ihr Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis besitzt. Mischlingshunde der 13 aufgelisteten Rassen sind damit künftig verboten. Wer heute bereits einen solchen Hund besitzt, muss diesen bis am 31. März melden. Zeigt das Tier keine Auffälligkeiten, kann es beim Halter bleiben. Die Hunde werden in jedem Fall kastriert oder sterilisiert sowie mit einem Mikrochip versehen. Wer künftig mit einem Hund einer Rasse mit Sonderbestimmungen oder einenm Mischlingshund solch einer Rasse in die Schweiz in die Ferien kommen will, kann dies tun. Pitbulls sind hingegen auch ferienhalber in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Als weitere Massnahme ist eine Meldepflicht für Beissunfälle vorgesehen. Die Kantone müssen in diesen Fällen Hunde und deren Haltung kontrollieren sowie die nötigen Massnahmen anordnen. Diese reichen von Kursen für Hund und Halter bis zum Einschläfern des Tieres. Das Massnahmenpaket geht nun bis am nächsten Mittwoch in eine kurze Anhörung, anschliessend wird der Bundesrat definitiv entscheiden |
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.... noch eine Dissertation über Hundebissverletzungen in der Schweiz zu lesen - Interessant!
Noch einmal den Link zur Homepage http://www.bvet.admin.ch Das ist die Startseite, da muss man sich durchklickern, es hat aber sehr viele echt interessante Sachen drauf und es lohnt sich länger zu verweilen! |
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