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Ich würde mir mal einen anderen Ansprechpartner suchen! Du musst bei einem secondhand BM lediglich nachweisen woher er kommt, weil dann überprüft wird, ob er schon mal auffällig geworden ist bzw. als gefährlich eingestuft wurde. Ansonsten musst du nur die Auflagen erfüllen, den Link dazu hat Monty ja reingestellt. Der BM ist in NRW ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen). Ruf mal beim Vet.Amt an, die sind oft etwas firmer ![]()
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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