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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 17:14
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 17:35
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von mika80@online.de Beitrag anzeigen
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.

Ich würde mir mal einen anderen Ansprechpartner suchen!
Du musst bei einem secondhand BM lediglich nachweisen woher er kommt, weil dann überprüft wird, ob er schon mal auffällig geworden ist bzw. als gefährlich eingestuft wurde. Ansonsten musst du nur die Auflagen erfüllen, den Link dazu hat Monty ja reingestellt. Der BM ist in NRW ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen).
Ruf mal beim Vet.Amt an, die sind oft etwas firmer .
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:05
Benutzerbild von arko
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 19.05.2005
Ort: Magdeburg
Beiträge: 1.180
Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

ich würd ma sagen , der gute mensch vom oa weiß nicht was nen bullmastiff ist.
__________________
LG Evi II ,mit Amboss, Piggy und für immer im Herzen Arko, Paula und meine geliebte Sweetmaus

Seelenhunde hat sie jemand genannt...
... jene Hunde, die es nur einmal gibt im Leben,
die man begleiten durfte und die einen geführt haben auf andere Wege.
Die wie ein Schatten waren und wie die Luft zum atmen...
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:15
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Danke für die Antworten,waren grad auch nochmal bei einem Tierarzt und wurden endlich mal gut beraten.So wie wir das Vorhatten geht das nicht,wir suchen jetzt über den Tierarzt einen weil dieser wohl auch viele Kontakte zum Tierschutz und zur Molosserhilfe hat.Hoffe das das dann bald klappt
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  #5 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 19:14
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.02.2005
Ort: Nähe von Bonn
Beiträge: 6.724
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von mika80@online.de Beitrag anzeigen
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.
Hallo,

diese Aussage ist falsch, denn die Bullmastiffs stehen auf Liste 2. Leider sind die Beamten oft nicht so gut informiert und dann kommt es zu solchen falschen Aussagen. Also, ich wohne auch in NRW und es gibt hier einige Aufflage, die ihr beachten müßt. Ihr dürft Euch sowohl einen Bullmastiff über den Tierschutz wie auch von einem Züchter holen. Ihr müßt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem sich keine Einträge befinden dürfen. Dann braucht ihr noch einen Sachkundenachweis (den man z.B. bei manchen Tierärzten machen kann). Ihr müßt einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dann beantragt ihr die Haltegenehmigung. Euer Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt sein. Ihr dürft den Hund zunächst nur mit Maulkorb und Leine führen (ausser bei einem Welpen). Dann könnt Ihr einen Wesenstest machen und durch diesen Euren Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien lassen. Ein Junghund wird bis zum Alter von 18 Monaten auch ohne Test befreit, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr eine Hundeschule besucht. Mit 18 Monaten wird dann der Wesenstest notwendig.

Das klingt alles viel und ist stressig, war bei uns aber bislang nie ein Problem.

Viel Erfolg.

Ach ja, falls Ihr zur Miete wohnt, laßt Euch bitte schriflich geben, dass Ihr auch einen Bullmastiff halten dürft!
__________________
LG Simone
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