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diese Aussage ist falsch, denn die Bullmastiffs stehen auf Liste 2. Leider sind die Beamten oft nicht so gut informiert und dann kommt es zu solchen falschen Aussagen. Also, ich wohne auch in NRW und es gibt hier einige Aufflage, die ihr beachten müßt. Ihr dürft Euch sowohl einen Bullmastiff über den Tierschutz wie auch von einem Züchter holen. Ihr müßt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem sich keine Einträge befinden dürfen. Dann braucht ihr noch einen Sachkundenachweis (den man z.B. bei manchen Tierärzten machen kann). Ihr müßt einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dann beantragt ihr die Haltegenehmigung. Euer Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt sein. Ihr dürft den Hund zunächst nur mit Maulkorb und Leine führen (ausser bei einem Welpen). Dann könnt Ihr einen Wesenstest machen und durch diesen Euren Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien lassen. Ein Junghund wird bis zum Alter von 18 Monaten auch ohne Test befreit, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr eine Hundeschule besucht. Mit 18 Monaten wird dann der Wesenstest notwendig. Das klingt alles viel und ist stressig, war bei uns aber bislang nie ein Problem. Viel Erfolg. Ach ja, falls Ihr zur Miete wohnt, laßt Euch bitte schriflich geben, dass Ihr auch einen Bullmastiff halten dürft!
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LG Simone ![]() |
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