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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Zitat:
diese Aussage ist falsch, denn die Bullmastiffs stehen auf Liste 2. Leider sind die Beamten oft nicht so gut informiert und dann kommt es zu solchen falschen Aussagen. Also, ich wohne auch in NRW und es gibt hier einige Aufflage, die ihr beachten müßt. Ihr dürft Euch sowohl einen Bullmastiff über den Tierschutz wie auch von einem Züchter holen. Ihr müßt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem sich keine Einträge befinden dürfen. Dann braucht ihr noch einen Sachkundenachweis (den man z.B. bei manchen Tierärzten machen kann). Ihr müßt einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dann beantragt ihr die Haltegenehmigung. Euer Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt sein. Ihr dürft den Hund zunächst nur mit Maulkorb und Leine führen (ausser bei einem Welpen). Dann könnt Ihr einen Wesenstest machen und durch diesen Euren Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien lassen. Ein Junghund wird bis zum Alter von 18 Monaten auch ohne Test befreit, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr eine Hundeschule besucht. Mit 18 Monaten wird dann der Wesenstest notwendig. Das klingt alles viel und ist stressig, war bei uns aber bislang nie ein Problem. Viel Erfolg. Ach ja, falls Ihr zur Miete wohnt, laßt Euch bitte schriflich geben, dass Ihr auch einen Bullmastiff halten dürft!
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LG Simone |
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Also ich nehme mal an ihr wolltet einen BM von privat übernehmen und der Beamte des OA hat nur Bull gehört und gleich an Pit Bull oder so gedacht und euch gesagt, dass das nur geht, wenn ihr besonderes Interesse vorweisen könnt (was vorliegt, wenn ihr einen Hund aus dem Tierschutz holt).
Das ist aber so nicht richtig, weil der BM nur auf Liste 2 steht. Den kann man sich von überall her holen. Wenn jetzt aber euer Tierarzt sagt, dass er euch da trotzdem helfen kann, ist doch schön. Und wenn der eine Orga dazwischen schalltet, um so besser. Die werden schon ihr Missfallen äußern, wenn ihnen was komisch vor kommt. Handelt es sich um einen Welpen, oder einen älteren Hund? |
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Zitat:
Der Sachkundenachweis beim Vetamt kostet mehr - nur Geldmacherei |
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Steht alles im LHundG NRW und das gibt's beim Ministerium für Umwelt.
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Wir wollten einen Bullmastiff aus einen anderen Bundesland holen. Waren dann beim OA und der Idiot sagte uns da, das man diese Hunde nicht nach NRW einführen darf. Man dürfte diese Hunderasse nur hier in NRW aus dem Tierheim holen.
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Das kann ja sein. Aber er hat Unrecht.
Er verwechselt "Liste 1" & "Liste 2". Und wenn man die Gesetzeslage kennt, kann man argumentieren, bzw. sich an den Vorgesetzten wenden. |
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AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
Zitat:
Genau und das passiert leider öfter. Die zuständigen Beamten kennen die Rassen nicht immer und dann kommt es zu Verwechslungen. Ich habe mich mal in Hamburg über die dortige Verordnung erkundigt. Es gab sogar eine extra Telefonnummer für diese Art von Fragen. Leider hörte der Mann auch Bull....(mastiff) und erklärte mir dann die ganzen Verbote für den Liste 1 Hund. Ich machte ihn dann auf den Fehler aufmerksam, er schaute nach und konnte mir dann auch die richtige Auskunft geben...
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LG Simone |
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