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Vor 7 Jahren war es noch anders?
In Baden-Württemberg ja, denn zu dem Zeitpunkt gab es hier heine HunderVO...
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Hallole,
![]() also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin. Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint. Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist. Er hat mir einen Auszug gemailt: Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung. Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen. Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang! ![]() |
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hm
![]() also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ? Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird. Also ich kapier das irgendwie nicht ![]() Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn? Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH? Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen. Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung |
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