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  #21 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 20:50
Chicka001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo ****,

deine PN sind leider voll.

"In NRW steht dazu die BX auch auf keiner
Liste, mit welcher Begründung willst du
in NRW den Wesenstest machen ? Er ist
für NRW nicht notwendig, ausser der Hund hat
in gefahrvoller Weise Menschen oder Tiere
angegriffen oder bedroht. Du erweckst in NRW nur damit den Eindruck, Deine BX ist gefährlich und
das schadet uns allen ! "

Ich wohne in B-W und das war die Frage von mola, die aus NRW nach B-W ziehen möchte bzw wird.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort und die Telefonnr. von dem Rechtsanwalt, da es ja wirklich nicht so einfach ist mit den blöden Verordnungen, um da richtig durchzublicken.

Gruß
Petra
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