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  #11 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 20:54
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Vor 7 Jahren war es noch anders?

In Baden-Württemberg ja, denn zu dem Zeitpunkt gab es hier heine HunderVO...
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Anke

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  #12 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 20:56
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Zitat:
Zitat von Mola
Hallo Anke,

ich überlege auch ständig hin und her, was ich machen soll. Ich möchte ja auch keine schlafenden Hunde wecken

Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, den Test noch in NRW zu machen. Ohne Wessenstest ist man immer etwas unruhig, zumal ich ja später auch ab und zu nach NRW fahre.

Tonton würde den Test auch auf jeden Fall lässig bestehen, nur mit dem Lesen und Schreiben hapert es noch ein bisschen

Das du so viel Hundesteuer bezahlen musst finde ich auch sehr ungerecht. Das ist ja nur Abzocke der Gemeinde. Drücke dir die Daumen, dass die neue Klage Erfolg hat. Ansonsten weißt du ja---ab nach Überlingen

Liebe Grüße,
Anke
Bevor du den Test in NRW machst, unbedingt abklären, ob er in BW anerkannt wird!

Ansonsten wie gesagt hat unser freiwillig absolvierte Verhaltenstest hier, uns problemlos Leinenbefreiung in drei Bundesländern verschafft. Für die BX gelten jetzt nur noch in einem weiteren Bundesland Auflagen, aber da wir da noch nie in Urlaub hinwollten, haben wir auch noch keine Befreiung beantragt.
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  #13 (permalink)  
Alt 01.02.2006, 22:45
Chicka001
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Hallole,

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang!
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  #14 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 10:56
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Zitat:
Zitat von Chicka001
Hallole,

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang!
du solltest dich nicht beim moln die polvo bw lesen.

danach sind grundsätzlich auch die in § 1 abs 3 genannten rassen leinenpflichtig.

es ist allerdings so seltsam formuliert, dass wir ewig gebraucht haben es zu verstehen.

sorry, würde gerne mehr dazu schreiben, aber ist gerade wegen gebrochenem arm schlecht.

wir können aber gerne telefonieren. auf festnetz rufe ich dich auch gerne zurück, da phone flat.

meine telefonnummer schicke ich dir auf wunsch per pn.
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  #15 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 11:01
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und hier nochmal der verweis auf den passus in der polvogefh bw

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...dnung1__1_.pdf

siehe § 4 Abs 3 zur leinenpflicht..

... sind kampfhunde und hunde der in § 1 Abs. 2 + 3 genannten rassen .... sicher an der leine zu führen...
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  #16 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 11:26
Mola
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Guten Morgen,

ich bin mittlerweile auch der Meinung, dass man zwar in BW keinen Wesenstest machen muss, der Hund aber dann eine Leinenpflicht hat.

Nun wollte ich noch vor meinem Umzug in NRW einen Test machen, aber es gibt keine Termine mehr beim Kreisveterinär. Also werde ich wohl in BW zur "Kreispolizeibehörde" gehen und dann endlich genaueres erfahren.

Liebe Grüße aus den Umzugskartons,
Anke
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  #17 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 13:55
Chicka001
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hm
also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ?

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Also ich kapier das irgendwie nicht

Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen
wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn?

Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH?
Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen.

Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung
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  #18 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 19:02
Felix
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Hallo,

"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...".
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so.

Gruß Felix

Geändert von Felix (02.02.2006 um 19:08 Uhr)
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  #19 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 20:12
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Zitat:
Zitat von Felix
Hallo,

"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...".
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so.

Gruß Felix
das gilt für den wesenstest, nicht aber für den leinenzwang.

und schon gar nicht in einigen gemeinden für kampfhundesteuer:traurig3: :traurig3: :traurig3:
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  #20 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 20:14
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Zitat:
Zitat von Chicka001
hm
also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ?

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Also ich kapier das irgendwie nicht

Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen
wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn?

Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH?
Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen.

Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung
ich wohne in baden-württemberg, nähe karlsruhe und pforzheim.

telefonnummer schicke ich dir gleich per pn.
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