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Hundesteuer ist ne Gemeindesteuer - ergo jede Gemeinde handhabt das anders. Was bei euch in Dortmund so gilt, muss in Hamm nicht auch so sein.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Hallo,
Du kommst aus Hamm in NRW? Deine "OEB" sieht nun wirklich nicht nach OEB aus. Eher wie ein American Bulldog-Mix und als solchen würde ich ihn beim Ordnungsamt melden. Du kannst ja durch Deinen Kaufvertrag beweisen, dass Du Deinen Hund anfang ordnungsgerecht angemeldet hast und der Fehler nicht bei Euch lag. Ich denke nicht, dass eine genaue Rasse-Untersuchung erfolgen muss. Es sollte reichen, wenn Du Deinen Hnd als AB-Mix ummeldest. Dann müßt Ihr in NRW einige Auflagen erfüllen: Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, entsprechend sicher eingezäuntes Grundstück. Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest mit 2 Jahren (oder 18 Monaten?). In den ersten beiden Lebensjahren kann der Hund aber von Leine- und Maulkorb befreit werden, wenn ihr einen Nachweis vorlegt, dass ihr regelmäßig eine Hundeschule besucht. Am besten beantragt Ihr beide die Haltungsgenehmigung, denn sonst darf ja nur einer von Euch offiziell mit dem Hund spazieren gehen. Wenn ich mit bei den Internet-Anbietern DHD etc. die angeblichen OEB Welpen anschaue, sehe ich ganz oft andere Rassen... Manche sehen - schon als Welpen - aus wie Beagle, andere wie AB oder Staffs. Es ist manchmal ein wahres Rasseraten...
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LG Simone
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Hi...ja wir kommen aus Hamm in NRW.
Also nen Sachkundenachweis haben wir schon gemacht, weil sie ja über 40 cm ist brauchten wir den ja schon zu anmelden. Versichert ist sie auch...Versicherung versichert auch Kampfis. Führungzeugnis ist kein Thema, das ist Lupenrein. In einer Hundeschule sind wir ebenfalls, seit Lottchen 12 Wochen alt ist. Garten ist eingezäunt und Haltung von Kampfhunden auch erlaubt, Gott sei Dank, stellt euch mal vor mein Vermieter wäre dagegen dann hätten wir nen echtes Problem. Puhh da bin ich ja froh, dann brauchen wir sie nur ummelden dem Amt alles erklären und dann halt in ca 1,5 Jahren den Wesentest machen. Und der Züchter hat von mir ne Mail bekommen mal sehen was da zurück kommt.... LG |
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Es gibt 2 Sachkundenachweise ... der eine ist für Listenhunde, der andere für 20/40er Hunde - kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht. Ich musste nochmal extra einen Sachkundenachweis machen, obwohl ich schon einen für 20/40er Hunde hatte.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Ich weiß, das ist alles total umständlich und nervig, aber so bist du auf der sicheren Seite. Ich würde aber sowieso erstmal mit den "Züchtern" reden, was ihr denn da nun für ne Rasse habt und dann mit allen Beweispapieren zum OA, um die Geschichte aufzuklären.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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@simone das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun. Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen! Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen. @BlackCloud was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen. Ach ja, ich müßte es besser wissen? Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen. Der Hund kann nur von einer Person im Haushalt angemeldet werden, dann ist er ordnungsgerecht gemeldet und wird nicht entzogen! Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen. Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt. Sorry, war das jetzt verständlich?
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LG Simone
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Kann einer den LINK nochma einsetzten? |
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