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Ich kann mich aber erinnern, es gibt da ein Urteil, dass wenn ich als Besucher in ein anderes Bundesland reise, ich nicht verpflichtet bin mich an deren Spielregeln zu halten, sondern nur an die, die es in meinem Bundesland gibt. War ein Urteil betreffend niedersächsischer Listenhund fährt mit Herrchen nach Bremen. Man kann nämlich vom Bundesbürger nicht verlangen, dass er mit einem Katalog von Verordnungen durch die Bundesrepublik reist.
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Was die Behörden erwarten und was rechtens ist, sind zwei Paar Schuhe. Ich dachte immer, dass wir gegen diese unrechten Verordnungen angehen? Gilt das nicht mehr? Soll man sich jetzt in dem Unrecht einrichten? Es gibt dieses Urteil, das weiß ich und es ist unsinnig zu sagen es wird von uns erwartet. Wir reisen viel durch Deutschland, damit auch durch die verschiedensten Bundesländer, das an einem Tag und wenn mein Hund pinkeln muss in BW oder NRW kann ich mich nicht im Vorfeld dieser Fahrt damit beschäftigen was es dort für Regularien gibt. Bei aller liebe nun wirds reichlich bunt.
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![]() Bin auch dauernd in verschiedenen Gegenden unterwegs und schau ob wir alleine sind. Wenn ich mich jeweils mit dem ständigen Freilauf der Stadt oder was auch immer beschäftigen müßte, hätten wir nix mehr zu essen. ![]() Geändert von Jeannette (10.02.2006 um 23:14 Uhr) |
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