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  #11 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 12:48
Gerhard
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Aber ihr müsst nicht deutlich sichtbar vielleicht einen großen weißen Kreis an Eurer Kleidung tragen oder eine riesige blaue Schleife, damit man gleich sieht was da nun kommt? (Ich möchte das Ding in gelb nicht erwähnen).
Man kann es kaum fassen. Früher waren wir viel bei Freunden in Hamburg, die sind ausgewandert und wir umgehen diese Stadt weiträumig. Weitere Hamburger Bekannte haben ihr Haus dort verkauft und sind aufs Land gezogen. Wohl dem, der das kann.
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  #12 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 13:14
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
Faltendackelsüchtig
 
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Hallo Andrea,

danke für Deine Ausführungen. Wenn ich das richtig sehe, weißt Du auch nicht, was passiert, wenn man mit einem unangemeldeten Molosser erwischt wird??

Und wie wahrscheinlich es ist, mit diesem erwischt zu werden?

Tschüss

Katharina
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  #13 (permalink)  
Alt 09.02.2006, 11:58
Katja P.
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Hallo!
Ich habe mal beim OA in Hamburg nachgefragt, was ich beachten muß wenn ich mit Mastiff aus Niedersachsen nach HH zu Besuch komme. Der Mann war sehr freundlich und sagte, Leinenpflicht ( ich lasse Felix in der Stadt nie von der Leine ), Steuermarke, dass der Hund in NS gemeldet ist und Maulkorb. Da Felix immer mit Halti läuft ( Frauchen hängt sonst wie ein Querschläger an der Leine, aber bitte niemand behauptet Felix würde ziehen ), geht das mit dem Maulkorb in Ordnung. Ich könnte mich da auf ihn berufen. Er sagte, er würde das Ganze auch überzogen finden, aber nun ja.
Ich fand das noch human, hatte es mir schlimmer vorgestellt, aber das ist jetzt auch schon ein Jahr her.
Ich bin dann nicht nach HH gefahren, also keine Praxiserfahrung.
Liebe Grüße, Katja
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  #14 (permalink)  
Alt 09.02.2006, 19:29
Gerhard
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Ich kann mich aber erinnern, es gibt da ein Urteil, dass wenn ich als Besucher in ein anderes Bundesland reise, ich nicht verpflichtet bin mich an deren Spielregeln zu halten, sondern nur an die, die es in meinem Bundesland gibt. War ein Urteil betreffend niedersächsischer Listenhund fährt mit Herrchen nach Bremen. Man kann nämlich vom Bundesbürger nicht verlangen, dass er mit einem Katalog von Verordnungen durch die Bundesrepublik reist.
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  #15 (permalink)  
Alt 10.02.2006, 13:15
Gerhard
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Was die Behörden erwarten und was rechtens ist, sind zwei Paar Schuhe. Ich dachte immer, dass wir gegen diese unrechten Verordnungen angehen? Gilt das nicht mehr? Soll man sich jetzt in dem Unrecht einrichten? Es gibt dieses Urteil, das weiß ich und es ist unsinnig zu sagen es wird von uns erwartet. Wir reisen viel durch Deutschland, damit auch durch die verschiedensten Bundesländer, das an einem Tag und wenn mein Hund pinkeln muss in BW oder NRW kann ich mich nicht im Vorfeld dieser Fahrt damit beschäftigen was es dort für Regularien gibt. Bei aller liebe nun wirds reichlich bunt.
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  #16 (permalink)  
Alt 10.02.2006, 20:27
Jeannette
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Zitat:
Es gibt mehr Leute, die "russisches Roulett" auf Kosten ihrer
betroffenen Hunde spielen
Ähhmm, ja die gibts, aber die müssen wohl auch reichlich dusslig sein .

Bin auch dauernd in verschiedenen Gegenden unterwegs und schau ob wir alleine sind.

Wenn ich mich jeweils mit dem ständigen Freilauf der Stadt oder was auch immer beschäftigen müßte, hätten wir nix mehr zu essen.

Geändert von Jeannette (11.02.2006 um 00:14 Uhr)
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  #17 (permalink)  
Alt 11.02.2006, 13:40
Benutzerbild von Andrea
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Ort: Hamburg
Beiträge: 855
Standard Unangemeldeter Hund

Moin,
sollte nach dem 1.4., obwohl es eine Übergangsfrist gibt, ein Kat.1 oder Kat.2 oder Kat.3. Hund vom SOD erwischt werden, rechne ich mit sofortigem Einziehen des Hundes.

Am 23.3. veranstaltet die Hundelobby ein Symposium, wo man alle Fragen diesbezüglich stellen kann.

Mir ist ein Fall bekannt, da wurde letztes Jahr eine Hündin eingezogen, weil der Besitzer von der Polizei wégen Betrugs verhaftet wurde, der Hund war nicht angemeldet als Listenhund, und die Freundin nicht als Halter mit eingetragen.Das geht dann ganz schnell und der Hund kommt bei den ungeklärten Besitzverhältnissen kaum wieder aus der Süderstrasse raus.

Ehrlich gesagt habe ich für die Besitzer gar kein Mitleid, denn seit 2000 einfach zu hoffen, es würde nix passieren ist blauäugig. Die Gesetze sind Mist und man wird lange brauchen, bis die Gerichte hierzu neue Entscheidungen treffen werden, aber bis dahin muss man mit dem Zustand leben. Ich gehe im Sinne des Hundes bestimmt kein Risiko ein.Und es kann auch niemand behaupten, er/sie hätte davon nix gewusst. Der SOD wird auch noch personell verstärkt werden und es sollen Gebiete festgelegt werden, wo dann immer die gleichen SODler rumlaufen, damit die "ihre Pappenheimer" besser kennenlernen und Wiederholungsfälle erfassen können.

Die Bundesländer liegen nun viel weiter auseinander als 2000. Statt Vereinheitlichung immer unterschiedlichere Handhabungen.Denk ich an Deutschland in der Nacht...
__________________
Gruß aus dem Norden
Andrea und Amy
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  #18 (permalink)  
Alt 13.02.2006, 12:46
Gerhard
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Hallo Andrea,
diese gesamten Vorgänge beziehen sich aber auf Leute die in Hamburg ansässig sind und nicht für Leute die durch Hamburg reisen oder dort ein paar Tage Besuch machen. Ich für mein Teil, würde meinen Hund überhaupt nicht mitnehmen nach Hamburg, wenn das nicht unbedingt sein müsste. Die Frage war doch, was ist, wenn ich mit meinem Hund nach Hamburg reise, oder sehe ich das falsch? Und da bezweifle ich, dass es korrekt ist, das ich als Nicht-Hamburger die Auflagen zu erfüllen habe! Diese Themen sind von mehreren Gerichten abgehandelt und im Sinne der Hundehalter entschieden worden.
Was ist mit einem Ausländer, der durch Hamburg reist und von diesen Auflagen überhaupt nichts weiß, ich glaube kaum, dass man einem Ausländer seinen Hund abnehmen und in die ,,liebevollen Hände" eines Poggendorf übergeben würde.
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  #19 (permalink)  
Alt 13.02.2006, 13:22
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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Die Frage von Katharina bezog sich auf die Haltung ,z.B. BX, in Hambug.
Ich nehme meinen Hund nicht mit nach Hamburg,das ist mir zu riskant.
2000 oder 2001 wurde versucht,einem durchreisenden Ehepaar der Listenhund aus dem Auto zu beschlagnahmen.Begründung, der Hund trage keinen Maulkorb und sei nicht ausbruchsicher im Auto untergebracht.

Fakt ist, man ist dort auch als "Gast" der Willkür der zuständigen Amtspersonen ausgeliefert.Gearde als Urlaubsgast würde ich mich an geltende Regeln halten. Wird man "erwischt" ist der Hund der Leidtragende.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #20 (permalink)  
Alt 13.02.2006, 13:32
Benutzerbild von Faltendackelfrauchen
Faltendackelsüchtig
 
Registriert seit: 25.02.2005
Ort: Franken
Beiträge: 1.585
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Hallo zusammen,

vielen Dank Andrea und Anne. Ich habe Eure Infos an den betreffenden Hundebesitzer in spe weitergeleitet. Ich fürchte nur, er nimmt es nicht ernst und glaubt nicht daran, dass ihm der Hund von der Strasse weg beschlagnahmt werden kann. Noch hat er den Hund nicht, der lebt noch bei seiner getrennt lebenden Frau, kann dort aber nicht bleiben.....

Mehr kann ich nicht tun!

Tschüss
Faltendackelfrauchen
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