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Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Habe eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile bezüglich Hundehaltung und Mietrecht gefunden - sowohl für Mieter als auch Vermieter interessant...
:lach3: http://www.dogs-magazin.de/wissen/ur...und-72271.html |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Danke für den Link :ok:
Das hier find ich ganz interessant... Zitat:
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
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;) :D |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen.. |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
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Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung... Wo wir wieder beim Monopol wären...:hmm: Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ... ;) |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen.:D Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter!:lach4: Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat!:ok: Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!:lach4: |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi
Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein. Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen... Das lässt sich noch sehr lange fortführen....... Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw |
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