AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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§8, 4 LHundG NRW: (4) Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln. Für Hessen: http://www.datenschutz.hessen.de/_ol...b32/k08p04.htm Was für Thüringen gilt, steht im "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren"! |
AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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"kann" das heißt nicht "zwingend notwendig" ;) Und hier wird es eben nicht so gemacht... |
AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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Nix mit hätte, kann, wenn und aber! Und ganz nebenbei ist das die "offizielle" Version. Ansonsten heisst das: "Wir haben einen anonymen Hinweis erhalten, dass sie..." |
AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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Hundegesetz ist Ländersache. "Hier" bedeutet in dem Kontext wohl NRW, zumindest werden das einige auch mit NRW "übersetzen". Und für NRW stimmt die Aussage "es findet kein Datenaustausch statt" nicht. Und wo wenn nicht hier, sollte man differenzierte und fundierte Infos herbekommen?!? ;) |
AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
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AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
Nein Claudi, Du hast geschrieben, dass Du das glaubst. Sehr verwirrend :kicher::kicher::kicher:
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