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  #19 (permalink)  
Alt 31.03.2012, 09:49
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: In der Schweiz muss der Züchter ...

Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
... die Welpen chippen und registriert, bevor sie an die künftigen Halter abgegeben werden. Natürlich muss der neue Halter dann den Eintrag bei der Anis-Datenbank mutieren, da sonst der Züchter eingetragen bleibt. Die Chipnummer ist ein wichtiger Bestandteil des Impfausweise. Oder täusche ich micht etwa, machen das nur vorbildliche Zuchtbetriebe?

Ich wundere mich schon, dass gerade im ansonsten regelwütigen Deutschland diese Praxis anscheinend nicht Standart ist?
Hier bedeutet dies lediglich, dass die Nummer dann im Impfpass steht und man den Impfpass dem Hund zurordnen kann.

Registrieren ist keine Pflicht. Und darum ging's ja im Kern!
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