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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Hi,
so so, du verstehst also nur Bahnhof? Ist auch ken Wunder, denn du liesst auch nur Unsinn!!! Zitat:
Genau so könntest du mir mal hiermit auf die Sprünge helfen, wo habe ich dieses gepostet? Zitat:
Zitat:
Ich versuche es gerne noch mal zu erklären, worum es mir geht. -Alle Halter müssten einen Sachkundetest ablegen (ich weiss, dass ist gibt auch keine 100%ige Sicherheit, aber mehr als jetzt). -Jeder Hund, egal welcher Rasse, Gewicht etc. müsste einen Wesenstet machen, auch hier gibt es keine 100%ige Sicherheit, dass das Tier sich immer "korrekt" verhält, aber man hätte mehr Hunde kontrolliert und eben nicht nur die meisstens zu unrecht "stigmatisierten" Rassen. -Die Kontrollen durch das OA werden vermehrt vorgenommen, um die Einhaltung der oben genannten Punkte sicherzustellen und man könnte auch gerne die jetzigen Hürden bzgl. der Vorstrafen für potenzielle Halter von bestimmten Rassen einhalten und auch die Rücksichtnahme, welche ich vorher schon mal angesprochen hatte, sollte irgendwie mit eingebunden werden. Ist jetzt alles ganz graue Theorie, doch wenn man dadurch ein höheres Sicherheitsgefühl bei der breiten Masse erzielen könnte, wäre es evtl. auch wieder möglich, so wie früher, Hunde generell ohne Leinenpflicht zu halten. Hunde die auffällig werden, oder beim Wesenstest bereits sind, werden halt mit Ausnahmen von der Leinenbefreiung belegt und müssten halt Nachweise erbriingen um evtl. noch einmal geprüft zu werden. Also etwas ganz anderes als die "übliche Kampfhundeleier" und das von mir genannte Beispiel ist nur aufgeführt worden, um zu zeigen, wie ernst die Kontrollen zu nehmen sind und nicht um eine Rasse "böse" zu reden, welche ich nur mal so nebenbei bemerkt, vor gut 28 Jahren selber gehalten habe und zum Glück noch frei laufen lassen konnte und auch nicht angefeindet wurde, weil die meissten ihn für einen Boxermix hielten, da diese Rasse erst später "populär" wurde, wenn auch auf unschöne Art. Hoffe das war jetzt verständlich und alle können sich wieder beruhigen :kicher: Gruss, Reinhold P.S.: Holland hat doch gezeigt, dass der Schritt zurück von dieser Vorverurteilung sehr gut funktioniert, wenn alle mitspielen. |
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Und Peppi?
Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim. Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess. Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf. So what? |
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Zitat:
Du schlussfolgerst wiederholt falsch. Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen. Die besten Berater scheint sie nicht zu haben! :lach4: Zitat:
So what? |
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*mal aushelf* Jason schrei mich an, wenn ich mich da raushalten soll ;) |
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Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist. |
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Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf? |
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Och mensch Peppi,
nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei ;) http://www.stadt-koeln.de/buergerser...hrlichen-hund/ Auszüge daraus: Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ? Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben. __________________________________________________ _______ Einfuhr- und Verbringungsverbot Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten? Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält! Gruss, Reinhold |
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Lieber Reinold,
ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst. Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger. Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen. Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen! ;) |
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