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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Ich bestreite ja gar nicht, dass das Urteil welches du gepostet hast, korrekt ist, Fakt ist aber nun mal, dass die Stadt Köln bzw. das Land NRW, es anders handhabt. Und jetzt mal Hand aufs Herz, gehst du mit allem was deine Kommune so ungesetzliches macht und es dich nicht betrifft zum Anwalt und zerrst diese Kommune bzw. das Bundesland vor den Kadi? Ich für meinen Teil habe besseres mit meiner wenigen Zeit vor (z.B. Familie, Hund usw.)
Ich könnte dir einige Urteile des Bundeverwaltungsgerichts aufzeigen, wo der Bundesregierung per Urteil aufgezeigt wurde, dass es nicht rechtens ist, was sie so hinlegt (z.B. Solidaritätszuschlag) und das Ende vom Lied ist dann, dass die gesetzl. Gegebenheiten so angepasst werden, dass es wieder rechtens ist, was hat man also gewonnen? Wenn wir nur mal bei den Listenhunden, was für ein Ausdruck, bleiben, sieht man doch, dass diese wirklich "Gummiparagraphen" gleichkommt, die wohl jedes Bundesland anders auslegt / auslegen darf. Erbsenzählerei habe ich dir vorgeworfen, weil du offensichtlich nicht erkennen willst, dass das Land NRW und auch die Stadt Köln an dem Zuchtverbot für Hunde gefährlicher Rassen, wie immer sie diese definieren und wie immer eine aktuelle Rechtssprechung ausfällt, festhält und das ist es doch was Angie und ich aus Köln kennen. Wenn du den Ausdruck "Erbsenzählerei" so schwer gewichtest wie ich den Ton den CDP an den Tag gelegt hat, tut es mir leid, denn es war von mir nicht wirklich böse gemeint:keks: Gruss, Reinhold |
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt. Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt. Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein :hmm: |
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Anscheinend doch! ;) Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren. :lach4: |
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Du raffst das wirklich nicht, oder?
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Hi,
anscheinend verstehen wir in NRW / Köln alle nicht was ihr meint!:lach4: Versucht im Internet doch einfach mal einen Staff-Züchter in NRW zu finden, NUR einen einzigen. Wenn ihr einen gefunden habt, sagt mir bescheid und ich bin dann gerne bereit mich von diesem Züchter mal beraten zu lassen, was es mit der Verordnung so auf sich hat. Ich kann keinen Züchter finden und wenn es so ist, wie Peppi schreibt, frage ich mich, warum kein Züchter o. Zuchtinteressierter gegen das aktuelle Landeshundegesetz, so wie es in NRW umgesetzt wird, klagt, denn die hätten doch ein berechtigtes Interesse daran aktuell geltendes Recht durchzusetzen. Für meinen Teil, kenne ich es auch nur so, dass die Zucht und die Einfuhr in NRW verboten ist und wenn man einen haben möchte, dann nur aus dem Tierschutz. Werde am Montag mal beim OA hier in Köln anrufen und nachfragen, ob es da einen Änderung gibt! ;) Gruss, Reinhold |
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Reinold, zeig mir doch mal wo geregelt ist, dass man nicht züchten darf! Nach dem Urteil auf Bundesebene aber bitte!
Und Du musst auch nach keiner Änderung fragen. Das ist seitdem so! In NRW find ich gerade auch keine, aber vielleicht gelten ja andere BL mit vermeindlich ähnlichen Gesetzen: http://www.deine-tierwelt.de/kleinan...pen-a73936889/ In der Wuff stehen auch regelmäßig Wurfankündigungen. Und könnt Ihr das mit dem Haltungsverbot bitte nochmal schreiben! ;) |
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