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Alt 19.02.2005, 09:34
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Urs Urs ist offline
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Hallo

Sorry ich hatte das Deutsche Gesetz im Kopf

Ich muss mich für die Schweiz ein bisschen korrigieren bei uns ist es nur eine Empfehlung:


1. was ist eine Box (ist doch ein eingeschränkte Fläche) ob sie aus Gitter, Seilen Holz oder Kunststoff ist ist egal
2. Die Tiere sind Sachen und zählen als Ladung
3. Hat man einen Unfall (das Pech einen guten gegnerischen Anwalt) und die Ladung war nicht gesichert musst man mit empfindlichen Haftungseinschränkungen und Rekursen rechnen ist doch so wie ein Gesetz oder nicht???
Ihr müsst verstehe die Politiker möchten noch einige Diäten beziehen (siehe Tierschutzgesetz da mussten sie auch 20 Jahre diskutieren)
4. ist egal ob die "Ladung" der Hund mit Sicherheitsgurt oder abgetrenntem teile vom Fahrer geschützt wird und somit gesichert ist


Hier für Deutschland .. sind sogar die punkte bekannt

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


Wenn du deine "Ladung" (Hunde zählen verkehrstechnisch als solche) nicht sicherst (Absperrgitter, Box oder anschnallst), kostet das € 35.- Strafe.
Sitzt dein Hund auf dem Beifahrersitz o. Hutablage, kostet das € 50.- + 3 Punkte in Flensburg

Ader es gilt immer noch wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.....

...der aha (Effekt oder hätte ich nur) kann sehr schmerzlich sein
__________________
Urs

Geändert von Urs (22.02.2005 um 08:09 Uhr)
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