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Peppi 04.02.2013 12:52

AW: Einbrecher
 
Ok, dann macht das so! :lach4:

Ich habs bereits!

Gonzalez 04.02.2013 12:57

AW: Einbrecher
 
Zitat:

Zitat von Dorkas_Dosenöffner (Beitrag 347112)
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?

Und, kannst du deshalb jeden umlegen wie in Texas? Genausowenig kannst Du einen H einfach so rumlaufen lassen von dem du weißt das er sofort zubeißt wenn er Fremde auf dem Grundstück sieht.

H die entsprechend ausgebildet sind gelten als Waffe, alletdings beißt der H dann auch nicht gleich, sondern stellt und verbellt als erstes.

Wenn Du von der oben beschriebenen GEfährlichkeit weisst muß der H entsprechend gesichert werden, dass er eben kein Kind killt das nur seinen Ball holen wollte.

Auch ist nicht jeder "fremde Besucher" gleich ein Einbrecher, bei mir war mal ein mir unbekannter Mann hinten neben unserem Anbau gestanden und hat sich die Adresse vom Gesrüstbauer abgeschrieben.

Das ist ohne Wertung meinserseits, nur die aktuelle Lage.

Guayota 04.02.2013 13:01

AW: Einbrecher
 
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja...;)...ne? Wenn man das weiß...

Gonzalez 04.02.2013 13:12

AW: Einbrecher
 
Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.

Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-)

Doc_S 04.02.2013 13:20

AW: Einbrecher
 
Zitat:

Zitat von Gonzalez (Beitrag 347128)
Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.

Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-)

;)
...damals meinte der Ausbilder: "Schießen sie auf die Beine. Schlüsselbein, Nasenbein,..."

Isis78 04.02.2013 13:47

AW: Einbrecher
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 347126)
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja...;)...ne? Wenn man das weiß...

Jup, in Hessen ist das so.

Einbruchsserien hat es hier mehr als genug gegeben.
Seitdem wir hier wohnen, sind zumindest die direkt angrenzenden Grundstücke verschont geblieben.
Zum Herbst ist die örtliche Polizei in der Nachbarschaft unterwegs, und checkt bei Bedarf, ob es in den Häusern "Aufrüstbedarf" bei z.B. Fenstern und Türen gibt.
Die Beamten, die damals bei uns im Haus waren, meinten allerdings, dass das Bellen eines großen Hundes mehr als abschreckend wirkt und sie nur wenige Einbrüche zu bearbeiten hatten, in denen auch große Hunde im Haus leben.
Ob es dafür ne Statistik gibt, die auch für nicht Beamte zugänglich ist, weiß ich nicht.

Louis&Coco 04.02.2013 15:53

AW: Einbrecher
 
Bei uns in Ö ist es bezüglich Hund im Garten so:
Theoretisch müsste man sein Grundstück so einfrieden, dass die Haustüre ggf. ohne Gefährdung zu erreichen ist. Sollte z.B. die Rettung, Feuerwehr oder unsere Freunde und Helfer sich Zugang zu Haus verschaffen müssen, könnte es sonst Probleme geben.
Das wissen allerdings bei uns nur die wenigsten, die ihren Hund im Garten halten...:hmm:

Sollte ein Einbrecher durch einen Hundebiss verletzt worden sein, ohne dass Notwehr im Spiel war, wird er mit Sicherheit schön auf Schmerzensgeld etc. klagen...und das mit guter Aussicht auf Erfolg. :stupid: Bei Notwehr wird's wahrscheinlich eine Streitfrage...
Probieren kann er's jedenfalls...wenn's ihm nicht zu peinlich ist...

Isis78 04.02.2013 17:26

AW: Einbrecher
 
Zitat:
"Einschlägig vorbestrafte Häftlinge wurden befragt, welche Schutzmaßnahmen am effektivsten sind.
Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nie in ein Haus oder eine Wohnung eindringen, in der ein Hund lebt."

Quelle: http://www.kirasoftware.com/Hunde_und_Einbrecher.php

Bensmann 04.02.2013 18:11

AW: Einbrecher
 
Was ich besonders schlimm daran finde ist eigentlich, dass sich jemand mit ner Absicht eine Straftat zu begehen, in mein Haus/Grundstück begibt und später noch ne Anzeige stellen könnte, wenn er vom Haus/Hofhund gebissen wird. Recht auf Körperliche Unversertheit um jeden Preis, auch wenn ne Straftat vorausgeht? Paradox...:hmm:

Louis&Coco 04.02.2013 19:17

AW: Einbrecher
 
...wie heißt es so schön: Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun...(Aussage eines Richters) :hmm:


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