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Einbrecher
ich muß mir das mal von der Seele schreiben....
letzen Montag haben sie versucht bei uns einzubrechen.... ....sowohl ich als auch Emma waren zuhause. Als Vorwort, vor etwa 3 - 4 Wochen haben sie es bei unseren Nachbarn versucht, und Emma hat es bemerkt und schlimmeres verhindert.... also hab ich gar nicht daran gedacht die würden das bei uns versuchen....... nun mal was ich fragen will Emma schlägt nicht an ....... sie brummt nur , will heißen , komm doch und du wirst merken was läuft..... ist das bei euren auch so ? ich hab gelernt meinen Hund zu lesen was wäre hätte sie einen erwischt ? ich muß gestehen ich hab sie dann in den |
AW: Einbrecher
Paula schlägt an und da sie sonst so gut wie gar nicht bellt nehmen wir das sehr ernst wenn sie plötzlich länger bellt. Beim erstenmal, wo sie Nachts länger bellte haben wir nicht weiter nachgedacht und waren auch zu faul aus dem warmen Bett aufzustehen. Am nächsten Tag mußten wir dann feststellen, das man uns unsere Blumenkübel von der Fensterbank geklaut und mutwillig zerstört hatte.
Jetzt reagieren wir immer wenn sie sich meldet. Beim zweiten Mal war es " nur" ein Betrunkener, der an die Hauswand pullern wollte. Den haben wir dann vertrieben. Wie sie reagieren würde wenn wirklich jemand ins Haus einbrechen würde kann ich mir aber nicht vorstellen. Hoffe auch das ich das nie erleben werde... :) |
AW: Einbrecher
Delchen bellt ab und zu im Garten, wenn dort jemand vorbeiläuft. Ich rufe sie dann und dann ist sie auch still und kommt sofort. Sie bellt eigentlich selten und hält sich auch nicht dran.
Als bei mir voriges Jahr versucht wurde einzubrechen, hat sie auch gebellt, aber anders als sonst, ernster und böser, und sie ließ sich auch nicht abrufen. Das hat einerseits mich alarmiert und andererseits den Einbrecher in die Flucht geschlagen. Ich bin rausgegangen zum Nachsehen und habe ihn noch die Straße entlanglaufen sehen. |
AW: Einbrecher
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung? |
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Bertha bellt und würde auch stellen, aber mehr, keine Ahnung.. Oder sie verpisst sich..:kicher: |
AW: Einbrecher
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte... Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen? |
AW: Einbrecher
Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt) D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört. Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht..:hmm: Edit: Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/...dewarnschilder Wenn ich mich irre, bitte korrigieren. ;) |
AW: Einbrecher
Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters 'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.' aber: 5. Mitverschulden und Haftungsausschluss a) Mitverschulden Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden. b) Haftungsausschließendes Einverständnis Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat. und dann: § 254 BGB Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung. Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt. ;) |
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So isses halt im Land der Bürokraten. Andernorts darfste zur Waffe greifen, hier darfste dich erst wehren wenne im eigenen Blut liegst. |
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http://toelt-und-hund.de/urteile-hun...tung/index.php Schwieriges Thema.. |
AW: Einbrecher
Ich finde bei dem Link nichts zu Einbrechern. Nur zu einem uneingeladenen Besucher, der die Haustüre öffnet, die nicht abgeschlossen war.
Das ist in meinen Augen eine andere Sache, als wenn sich ein Einbrecher "gewaltsam" Zutritt zu einer (verschlossenen) Wohnung verschafft, indem er das Schloss manipuliert oder so etwas. Oder ich habe nicht genau genug geschaut. |
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Mal ganz ehrlich, ich würde jeden Richter gerne und mit einem Grinsen im Gesicht erklären das ich lieber als Schuldiger weggesperrt werde als im eigenen Blut zu liegen, oder schlimmeres...
Kommt es bei einem Einbuch zu einem Biss ist das in unserer Rechtslage (Österreich) doch ein Waffengebrauch, dieser ist dann gerechtfertigt wenn ein Angriff auf eigenes/anderer Leben und Gesundheit bevorsteht und mit keinem geringeren Mittel abgewert werden kann (körperlicher Einsatz, Pfefferspray usw.). Aus dieser Sicht scheint es doch besser der Hund kommt zum Biss, als z.B. Faustfeuerwaffen zu gebrauchen, da ja beim Hund in keinster Weise von einer Tötungsabsicht auszugehen ist-sehr wohl aber körperverletzend auf den Gegner/Einbrecher einwirken kann. Zu bedenken gebe ich hald noch, das Einbrecher auch zum Teil bewaffnet sind, und dann sicher weniger Anstalten machen auf einen Hund zu schießen als auf z.B. Polizeibeamte oder Bewohner... Wir hatten in Vorjahr bei uns in Steyr einen Verrückten der mit einem Sturmgewehr von einem Balkon ballerte, eine Spezialeinheit der Polizei (Cobra) kam dann mit Hund zum Einsatz, der Hund wurde tötlich getroffen jedoch kein (menschlicher) Beamter... Gruß Mike |
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Genauso so ist es hier.... man muß an seine Haustür ein Schild hängen Achtung or dem Hund...damit der Einbrecher gewarnt ist....und wenn er dann doch so blöd ist reinzukommen und unsere süßen beißen dann dürfen wir Strafe bezahlen...bzw. es wird or dem Gericht dann diskutiert. Ein z.B. Dackelbesitzer kommt wahrscheinlich geringer weg aber wir mit unseren lieben können on ner fetten Strafe ausgehen und sie haben wieder ein Grund sich das Maul über unsere sogenannten Kampfis zu zerreizen...
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Habe also beide "Varinten". Und das "was passiert, wenn der Hund einen Einbrecher erwischt?" wurde hier schon des Öfteren diskutiert. Am besten den erlegten Einbrecher gleich "wegbarfen". ;) |
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Die Frage, wie das jetzt mit dem Einbrecher aussieht, kann ich immer noch nicht beantworten. Ich glaub, die Rechtslage ist da nicht so eindeutig..:35: |
AW: Einbrecher
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Es zählt auch hier die Verhätnismäßigkeit der Mittel, ist der Einrecher bereits auf der Flucht hat man schlechte Karten wenn der H ihn verfolgt und verletzt. Ist der Einbrecher bereits im Haus verändert sich die Situation bez. Gefahr f. eigenes Leben, allerdings muß man trotzdem warnen ( genauso wie mit einer Waffe ) "verlassen Sie das Haus oder ich lasse meinen H los. |
AW: Einbrecher
Jetzt wirds noch diffiziler...
Mein Hund kann sich IM und UMS Haus frei bewegen... Also wirds schwierig... ACHTUNG MEIN HUND KOMMT... zu rufen. Achja.. und klar ist die Elfe versichert :D |
AW: Einbrecher
Zuständiges Amt fragen!
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es ist doch pervers...
Da muss man sich über die Unversehrtheit eines Verbrechers Gedanken machen, nur weil man nen Hund im Haus hat. |
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Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
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Man sollte mal das BGB bemühen, da ist so etwas niedergeschrieben ;) |
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In D entscheiden die Richter, gem. BGB.
Sonst ruf das BGB an! ;) |
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Ok, dann macht das so! :lach4:
Ich habs bereits! |
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H die entsprechend ausgebildet sind gelten als Waffe, alletdings beißt der H dann auch nicht gleich, sondern stellt und verbellt als erstes. Wenn Du von der oben beschriebenen GEfährlichkeit weisst muß der H entsprechend gesichert werden, dass er eben kein Kind killt das nur seinen Ball holen wollte. Auch ist nicht jeder "fremde Besucher" gleich ein Einbrecher, bei mir war mal ein mir unbekannter Mann hinten neben unserem Anbau gestanden und hat sich die Adresse vom Gesrüstbauer abgeschrieben. Das ist ohne Wertung meinserseits, nur die aktuelle Lage. |
AW: Einbrecher
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.
Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw. Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht. Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen. Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls). So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht? Man kann dann ja...;)...ne? Wenn man das weiß... |
AW: Einbrecher
Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.
Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-) |
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...damals meinte der Ausbilder: "Schießen sie auf die Beine. Schlüsselbein, Nasenbein,..." |
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Einbruchsserien hat es hier mehr als genug gegeben. Seitdem wir hier wohnen, sind zumindest die direkt angrenzenden Grundstücke verschont geblieben. Zum Herbst ist die örtliche Polizei in der Nachbarschaft unterwegs, und checkt bei Bedarf, ob es in den Häusern "Aufrüstbedarf" bei z.B. Fenstern und Türen gibt. Die Beamten, die damals bei uns im Haus waren, meinten allerdings, dass das Bellen eines großen Hundes mehr als abschreckend wirkt und sie nur wenige Einbrüche zu bearbeiten hatten, in denen auch große Hunde im Haus leben. Ob es dafür ne Statistik gibt, die auch für nicht Beamte zugänglich ist, weiß ich nicht. |
AW: Einbrecher
Bei uns in Ö ist es bezüglich Hund im Garten so:
Theoretisch müsste man sein Grundstück so einfrieden, dass die Haustüre ggf. ohne Gefährdung zu erreichen ist. Sollte z.B. die Rettung, Feuerwehr oder unsere Freunde und Helfer sich Zugang zu Haus verschaffen müssen, könnte es sonst Probleme geben. Das wissen allerdings bei uns nur die wenigsten, die ihren Hund im Garten halten...:hmm: Sollte ein Einbrecher durch einen Hundebiss verletzt worden sein, ohne dass Notwehr im Spiel war, wird er mit Sicherheit schön auf Schmerzensgeld etc. klagen...und das mit guter Aussicht auf Erfolg. :stupid: Bei Notwehr wird's wahrscheinlich eine Streitfrage... Probieren kann er's jedenfalls...wenn's ihm nicht zu peinlich ist... |
AW: Einbrecher
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"Einschlägig vorbestrafte Häftlinge wurden befragt, welche Schutzmaßnahmen am effektivsten sind. Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nie in ein Haus oder eine Wohnung eindringen, in der ein Hund lebt." Quelle: http://www.kirasoftware.com/Hunde_und_Einbrecher.php |
AW: Einbrecher
Was ich besonders schlimm daran finde ist eigentlich, dass sich jemand mit ner Absicht eine Straftat zu begehen, in mein Haus/Grundstück begibt und später noch ne Anzeige stellen könnte, wenn er vom Haus/Hofhund gebissen wird. Recht auf Körperliche Unversertheit um jeden Preis, auch wenn ne Straftat vorausgeht? Paradox...:hmm:
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AW: Einbrecher
...wie heißt es so schön: Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun...(Aussage eines Richters) :hmm:
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