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AW: Einbrecher
Paula schlägt an und da sie sonst so gut wie gar nicht bellt nehmen wir das sehr ernst wenn sie plötzlich länger bellt. Beim erstenmal, wo sie Nachts länger bellte haben wir nicht weiter nachgedacht und waren auch zu faul aus dem warmen Bett aufzustehen. Am nächsten Tag mußten wir dann feststellen, das man uns unsere Blumenkübel von der Fensterbank geklaut und mutwillig zerstört hatte.
Jetzt reagieren wir immer wenn sie sich meldet. Beim zweiten Mal war es " nur" ein Betrunkener, der an die Hauswand pullern wollte. Den haben wir dann vertrieben. Wie sie reagieren würde wenn wirklich jemand ins Haus einbrechen würde kann ich mir aber nicht vorstellen. Hoffe auch das ich das nie erleben werde... |
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AW: Einbrecher
Delchen bellt ab und zu im Garten, wenn dort jemand vorbeiläuft. Ich rufe sie dann und dann ist sie auch still und kommt sofort. Sie bellt eigentlich selten und hält sich auch nicht dran.
Als bei mir voriges Jahr versucht wurde einzubrechen, hat sie auch gebellt, aber anders als sonst, ernster und böser, und sie ließ sich auch nicht abrufen. Das hat einerseits mich alarmiert und andererseits den Einbrecher in die Flucht geschlagen. Ich bin rausgegangen zum Nachsehen und habe ihn noch die Straße entlanglaufen sehen.
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Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh) |
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AW: Einbrecher
Die Elfe kläfft nich, sie schlägt an wenn sich was rührt was nicht in ihr Terretorium passt...
Mal ne Frage, was passiert, wenn der Hund nen Einbrecher auf dem Gelände stellt und verletzt. Wie ist es da eigentlich mit der Haftung? |
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AW: Einbrecher
Zitat:
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AW: Einbrecher
Zitat:
Bertha bellt und würde auch stellen, aber mehr, keine Ahnung.. Oder sie verpisst sich..
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LG Kathleen mit Bertha "Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch |
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AW: Einbrecher
Schmerzensgeld??? Hüstel...
Le Madame lässt da nimmer viel über, wofür ich Schmerzensgeld berappen könnte... Nun würds mich echt rechtlich interessieren.. Bringt es was, passende Schilder an den Zaun zu hängen? |
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AW: Einbrecher
Normalerweise hat man ja ne Haftpflichtversicherung. Die würde dann für den Schaden aufkommen. Wie es bei Einbruch aussieht, müsste ich noch in Erfahrug bringen.
Als HH übernimmt man für seinen Hund eine Gefährdungshaftung. (Hund-potenzielle Gefahr für die Umwelt) D.h du bist Schuld (ggf. Mitschuld), wenn dein Hund andere verletzt oder Dinge zerstört. Schilder schützen dich nicht. Finde grad den Link nicht.. Edit: Oder doch..http://www.tierschutz-hundeforum.de/...dewarnschilder Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
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LG Kathleen mit Bertha "Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch Geändert von Mrs. Brightside (03.02.2013 um 23:19 Uhr) |
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AW: Einbrecher
Ich hab paar wichtige Paragraphen gefunden:
BGB § 833 Haftung des Tierhalters 'Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.' aber: 5. Mitverschulden und Haftungsausschluss a) Mitverschulden Bei Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung ist § 254 BGB anzuwenden. b) Haftungsausschließendes Einverständnis Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch von vornherein zu versagen ist, weil der Geschädigte von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat. und dann: § 254 BGB Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung. Ich würde jetzt laienhaft sagen, der Einbrecher macht sich mitschuldig..aber Ch bin auch kein Anwalt.
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LG Kathleen mit Bertha "Natürlich klären die Hunde Probleme unter sich...wenn man auf natürliche Auslese steht." -Günther Bloch |
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AW: Einbrecher
Zitat:
So isses halt im Land der Bürokraten. Andernorts darfste zur Waffe greifen, hier darfste dich erst wehren wenne im eigenen Blut liegst. |
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