Molosserforum - Das Forum für Molosser

Molosserforum - Das Forum für Molosser (https://molosserforum.de/)
-   Allgemeines (https://molosserforum.de/f3-allgemeines/)
-   -   Steuer bei Listenhunden ,wie hoch ? (https://molosserforum.de/allgemeines/2188-steuer-bei-listenhunden-wie-hoch.html)

bruce 17.04.2006 13:32

Steuer bei Listenhunden ,wie hoch ?
 
Steuergegenstand
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten Hunde
folgender Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
a) American Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka,
Mastiff, Mastino Espanol und Mastino Napoletano.
b) Die Hunde, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 – 5 der
Gefahrhundeverordnung vom 28.06.2000 erfüllen und von der Ordnungsbehörde
als gefährlich eingestuft wurden.
§ 2


Hallo habe ein paar Fragen zur Hundesteuer . Wie teuer in Hunde die auf der Liste stehen , bei uns sogar der Bullmastiff und Mastiff :-(
Was hat man bei sogenannten Listenhunden für auflagen?´
Frohe Ostern Bruce

Goofymone 17.04.2006 16:25

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden!

Hier gibt es zum Beispiel keine "Kampfhunde-Steuer"!

Bei uns müssen die Rassen: Am. Staff, Pitbull und Bullterrier einen WT haben, die Halter einen SK! Sind dann aber nur im Hundeauslaufgebiet entweder mit Leine aber ohne Maulkorb zu führen, oder mit Maulkorb aber ohne Leine!

Bei den anderen Rassen: Molosser muss man weder einen WT noch einen SK haben! Und dort gilt es mit den Auflagen im Hundeauslauf wie bei den Anlage 1 Hunden!!!:traurig3: :traurig3:

Simone 17.04.2006 16:57

In NRW variiert die Hundesteuer von Ort zu Ort. Bei uns ist die Hundesteuer für Liste 2 Hunde wie für jeden anderen Hund auch. Bei Liste 1 Hunden ist sie - soweit ich weiß - bis zum bestandenen Wesenstest sehr hoch, mit dem Test aber auch wie bei den anderen Hunden.

Pit 17.04.2006 17:31

Mannheim!

Kampfhunde und deren Mischlinge per anno 648 Taler.
Am Staff.
BD
BM
Bullterrier
Dogo
Fila
Mastiff
ME
MN
Pit
Staff Bull.
Tosa
Erhöhte Besteuerung entfällt durch Wesenstest natürlich nicht:boese5: .

" Normale " 108 Taler.

Gruß, Pit.

gottfried 17.04.2006 19:46

sachsen
ist zwar ländersache aber die kosten legt doch die komune fest (zumindest hier)
bei uns im verwaltungsverband werden keine unterschiede gemacht ob windgedackelter Mopshundspitz oder reinrassiger bullterrier oder mastiff usw alles ein preis so um die 20 euro im jahr genau müsste ich nachsehen das ist kein runder betrag:boese4:
wenigstens mal ein vorteil in der provinz dafür kein dsl verfügbar:traurig3:
Ps:als züchter gibts noch vergünstigung bei uns muss aber ein offizieller zwinger sein

Anne 17.04.2006 19:57

Bruce,

du wohnst doch auch in Schleswig-Holstein,lt. Gesetz sind die Molosser dort nicht gelistet. S-H hat keine offizielle Rassenliste, es gelten hier automatisch die Rassen als gelistet, die im Bundesgesetz aufgeführt sind.

Hundesteuererhebung ist Sache der Gemeinden, zahlst du für deinen Hund erhöhte Hundesteuer?

Caro-BX 18.04.2006 00:06

Zitat:

Zitat von Goofymone
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden!

Falsch !

Die Hundesteuerhöhe und Satzung wird von jeder Gemeinde selber bestimmt. Also hilft nur, direkt bei dem für deinen Wohnort zuständigem Steueramt nachfragen!

Beate 18.04.2006 07:10

so weiss
 
ich es auch, die gemeinden dürfen selber bestimmen ob sie "Kampfhundesteuer" verlangen oder nicht, es spiel auch k. Rolle ob Du einen Wesenstest hast, einige Gemeiden nehmen dies aber doch als Richtlinie. Hast Du einen Wesenstest zahlst Du normale Hundesteuer.
Andere Gem. verlangen wiederrum trotzdem die "Kampfhundesteuer".

Soweit ich das noch im Kopf habe darf die 10 -12 mal so hoch sein wie der normale Hundesteuersatz...

Alles Geldmacherei.

Ich habe damals zu meiner Bearbeiterin von der Gemeinde gesagt ( die mich nur angepisst hat wg Gina) dass ich bereit bin eine hohe Steuer zu zahlen wenn sie mir den Nachweis bringt das diese für Hunde die wg der Kampfhundeverordnung im TH sitzten u nicht vermittelt werden können, zugeteilt wird! Dies sei leider leide leider nicht möglich war die Antwort.!!!!!:boese4: :boese3:

bruce 18.04.2006 08:19

Zitat:

Zitat von Anne
Bruce,

du wohnst doch auch in Schleswig-Holstein,lt. Gesetz sind die Molosser dort nicht gelistet. S-H hat keine offizielle Rassenliste, es gelten hier automatisch die Rassen als gelistet, die im Bundesgesetz aufgeführt sind.

Hundesteuererhebung ist Sache der Gemeinden, zahlst du für deinen Hund erhöhte Hundesteuer?

ich bezahle 70 Euro Steuen für meinen Rotti, aber irgendwann möchte ich vielleicht ein zweiten Hund haben. Ich finde es so zum K***en, man bezahlt die Hundesteuer und was bekommt man geboten? Ein paar Hundetütenspender *super*Hat man nun einen Kampfhund / Listenhund / harmlos wie ein Schaf .... was bekommt man für < 500 Euro Steuern ? Hundetüten. Nicht mal ne Wiese die unbebaut bleibt !
Gruß Bruce:boese5:

Anne 18.04.2006 10:12

Dann erkundige dich vor Anschaffung eines Zweithundes beim Steueramt in Flensburg,ob für den nächsten Hund eine "Kampfhundsteuer" fällig ist.
Davon abgesehen ist Hundesteuer noch immer eine "Luxussteuer",daher sind die Gemeinden nicht verpflichtet,für die Steuereinahme eine Gegenleistung zu erbringen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:26 Uhr.

Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22