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  #16 (permalink)  
Alt 12.06.2013, 13:06
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Hm,

auch wenn es ein wenig "off-topic" ist!
es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes:
da mihi factum, dabo tibi jusGib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!
Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen.

Gruss,

Reinhold
Ich bezog mich auf diese, deine Aussage:
Zitat:
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip"
Und da hat Peppi recht...das gibt es nur im Strafrecht in dem wir uns HIER nicht befinden...alles klar?
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